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Rechtswissenschaftliche Fakultät Zentrum für Stiftungsrecht

Einstimmig: Nationalrat stimmt für Modernisierung des Schweizer Stiftungsrechts

Die Reformvorlage zum Schweizer Stiftungsrecht (14.470) hat im Nationalrat eine nächste wichtige Hürde genommen: Nachdem zuletzt die RK-NR die Vorlage um die (vom Ständerat zunächst gestrichenen) Punkte der Regelung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde und der Honorierung der Stiftungsorgane wieder erweitert hatte, stimmte nun auch der Nationalrat diesen Änderungen an seiner Sitzung vom 14. September 2021 zu. Damit wird eine punktuelle, aber bedeutsame Modernisierung des Schweizer Stiftungsrechts angestrebt, die die liberalen Rahmenbedingungen des Schweizer Stiftungsrechts weiter verbessert.

Zum einen werden mit der Reform die Stifterrechte optimiert durch eine Ausdehnung der heute bestehenden Möglichkeit des Stifters, in der Stiftungsurkunde eine Änderung des Zwecks vorzubehalten (Art. 86a ZGB), neu auch auf Änderung der Organisation der Stiftung. Daneben werden unwesentliche Änderungen der Stiftungsurkunde vereinfacht (Art. 86b ZGB).

Zum anderen wurde der Antrag der RK-NR mit Blick auf die Stiftungsaufsichtsbeschwerde vom Nationalrat angenommen. Wer ein berechtigtes Kontrollinteresse daran hat, dass die Verwaltung der Stiftung mit Gesetz und Stiftungsurkunde in Einklang steht, kann gegen Handlungen und Unterlassungen der Stiftungsorgane Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde erheben, mit Anspruch auf Entscheid und Weiterzug an die Gerichte.

Umstritten war die Frage der Honorierung von Stiftungsräten. Die Mehrheit der RK-NR hatte die Aufnahme einer Regelung beantragt, dass eine angemessene Entschädigung der Organe einer juristischen Person ihrer Steuerbefreiung nicht entgegensteht. Die Minderheit hatte die Streichung derselben beantragt. Der Nationalrat stimmte schliesslich mit 121 zu 68 Stimmen für den Antrag der Mehrheit (bei einer Enthaltung), nachdem dieser Punkt den Hauptgegenstand der Diskussion bildete. Damit wird ein wichtiges Zeichen im Hinblick auf die  steigende Professionalisierung des Stiftungssektors gesetzt. Zudem sollen die unterschiedlichen, teils diskriminierenden kantonalen Praktiken einer schweizweiten Lösung weichen.

In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage vom Nationalrat mit 188 Stimmen (einstimmig) bei einer Enthaltung angenommen, da es sich dabei - so die nicht ganz zutreffende Bezeichnung - um eine sinnvolle "Mini-Modernisierung" handle. Das Geschäft wird nun nochmals im Ständerat behandelt, weil dieser über die erweiterte Vorlage noch nicht befunden hat.

 

Zum Ganzen: SDA-Meldung vom 14. September 2021, abrufbar unter  https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2021/20210914112247797194158159038_bsd073.aspx

Amtl. Bulletin Nationalrat, abrufbar unter https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=53895

Dominique Jakob