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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Master of Law

Prüfungszeitpunkt

In der Regel finden die Prüfungen wie folgt statt:

  • Im Herbstsemester: KW 1 bis und mit KW 4
  • Im Frühjahrssemester: KW 25 bis und mit KW 28

Die definitiven Prüfungstermine werden spätestens fünf Wochen nach Ablauf der Stornierungsfrist bekannt gegeben.

Die Prüfungen für Module der Masterstufe finden in dem Semester statt, in dem das entsprechende Modul angeboten wird, bei zweisemestrigen Modulen im zweiten Semester.

Prüfungsangebot

Das Angebot der Pflichtmodule finden Sie im Anhang der Studienordnung.

Nicht bestandene Prüfungen für Pflichtmodule der Masterstufe können im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Wiederholungsprüfungen werden schriftlich oder mündlich durchgeführt. Die Möglichkeit zur Wiederholung besteht auch bei aus Gründen im Sinn von § 28 (StudO RWF) nicht wahrgenommenen Prüfungen; für das diesbezügliche Verfahren sind §§ 28 ff. (StudO RWF) anwendbar.

Das Angebot der Wahlpflichtmodule finden Sie im nachfolgenden Dokument:

Angebot Wahlpflichtmodule Masterstudiengang (PDF, 216 KB)

 

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