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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Wichtige Informationen

Semestereinschreibung & Exmatrikulation

Die Einschreibung erfolgt automatisch. Wir bitten Sie, Ihre Einschreibung während der Einschreibungsfrist vom 15. - 30. November im Studierendenportal zu prüfen. Dort können Sie auch einen Wechsel Ihres Studienprogrammes oder eine Exmatrikulation beantragen.

Studierendenportal

Modulbuchung

Modulbuchung bedeutet die Anmeldung zu einer Prüfung. Möchten Sie in einem Modul nur die Vorlesung besuchen und keine Prüfung absolvieren, müssen Sie das Modul nicht buchen.

Die Modulbuchung wird im Studierendenportal durchgeführt. Eine Modulbuchung und -stornierung kann nur innerhalb der vorgegebenen Fristen vorgenommen werden.

Termine und Fristen
Weitere Informationen zur Modulbuchung.

Gleichwertige/ähnliche Module

Studierenden ist es nicht erlaubt, an der RWF UZH und an der Partnerfakultät gleichwertige oder ähnliche Module zu absolvieren, bzw. diese können nicht doppelt an die Studienleistungen angerechnet werden. Ob zwei Module gleichwertig oder ähnlich sind, bestimmt sich nach deren Inhalt. Wenn dennoch gleichwertige oder ähnliche Module absolviert wurden, werden diese ECTS-Credits nicht an den Abschluss angerechnet und die/der Studierende muss ein zusätzliches Modul absolvieren, um die fehlenden ECTS-Credits zu erreichen, auch wenn dies erst im darauffolgenden Jahr möglich ist. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sicherzustellen, dass er/sie keine gleichwertigen oder ähnlichen Module absolviert. Im Zweifelsfall können die Koordinatoren der Heim- oder Partnerfakultät kontaktiert werden.

Fehlversuche

Eine nicht erfolgreich erbrachte Leistung gilt als Fehlversuch (fail).

Das Pflichtmodul Introduction to Swiss Law, das im Studienprogramm International and Comparative Law von Studierenden mit einem Bachelor of Law einer nichtschweizerischen Universität absolviert werden muss, kann zweimal wiederholt werden. Ein dritter Fehlversuch hat eine endgültige Abweisung zur Folge.

Für die weiteren Module gilt ein gemeinsames Fehlversuchsmaximum von acht Fehlversuchen. Solange das Fehlversuchsmaximum nicht erreicht ist, sind sie, sofern sie erneut angeboten werden, wiederholbar und durch andere Module substituierbar. Bei der Substitution von Modulen ist darauf zu achten, dass ausreichend Module der jeweiligen Modulgruppe (Wahlpflichtmodule Grundlagen, Wahlpflichtmodule International Law und Wahlpflichtmodule Comparative Law) absolviert werden. Werden im Studienprogramm Rechtswissenschaft weitere Pflichtmodule (zusätzlich zur Masterarbeit) gewählt, können diese maximal zweimal wiederholt werden, ansonsten wird die Wiederholbarkeit nur durch das Fehlversuchsmaximum eingeschränkt. Eine endgültige Abweisung erfolgt bei mehr als acht Fehlversuchen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in § 5 (Studienprogramm Rechtswissenschaft) bzw. § 7 (Studienprogramm International and Comparative Law) der Studienordnung für die Double Degree Masterstudiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der ausländischen Partnerfakultäten (StudO DD RWF).

Studienordnung Double Degree (StudO DD RWF)

Masterarbeiten

Für jede Masterarbeit muss das Dokument «Vereinbarung Masterarbeit» vollständig ausgefüllt werden.

Eine verspätet bzw. nicht abgegebene Masterarbeit wird mit der Note 1 bewertet und erscheint im Transcript of Records. Fehlversuche bei Masterarbeiten werden bei der Berechnung der Anzahl zulässiger Fehlversuche jedoch nicht berücksichtigt.

Eine Verschiebung oder Annullierung des Abgabetermins von Masterarbeiten ist nur möglich, wenn zwingende, unvorhersehbare und unabwendbare Gründe, insbesondere Erkrankung, nachgewiesen werden können.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den Leistungsnachweisen.

Merkblatt zu den Leistungsnachweisen
Vereinbarung Masterarbeit

Antrag auf Studienabschluss

Der Studienabschluss muss von Studierenden im Double Degree Programm in dem Semester beantragt werden, in welchem der Studiengang abgeschlossen werden soll. Der Abschluss kann angemeldet werden, sobald alle Noten der gebuchten Modulen (inlusive die pauschale Anrechnung von 30 ECTS) im System ersichtlich sind.

Alle Informationen bzgl. Studienabschluss (inkl. Fristen) finden Sie hier.

Unterkunft - Alumni-Haus

Das Alumni-Haus bietet 16 möblierte Zimmer (davon vier Doppelzimmer) für Studierende unserer Partneruniversitäten an, welche im Rahmen der Double Degree Masterstudiengänge an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der UZH studieren.

Weitere Informationen über das Alumni-Haus und zum Bewerbungsverfahren für die Zimmer finden Sie auf dieser Webseite:
Alumni der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Haben Sie kein Zimmer im Alumni-Haus erhalten, finden Sie weitere hilfreiche Tipps zur Zimmersuche auf dieser Webseite: 
Wohnangebote

Visum - Aufenthaltsbewilligung

Sie finden alle relevanten Informationen zum Thema Aufenthaltsbewilligung sowie einen Leitfaden für den Visumsantrag auf der Webseite für Internationale Studierende  der Universität Zürich: 

Internationale Studierende - Einreise und Aufenthalt

Sprachenzentrum der UZH und ETH Zürich

Als Studierender im Double Degree Programm können Sie Sprachkurse des Sprachenzentrums der UZH und der ETH Zürich in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich frühzeitig über das Angebot.

Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich

Finanzielles

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht zu den zu erwartenden Studien- und Lebenskosten (Richtwert):
Finanzen

Bei Fragen zur Finanzierung Ihres Studiums (Stipendien, Darlehen) wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Studienfinanzierung:
Fachstelle Studienfinanzierung