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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Studieren in der Schweiz

Austauschprogramme

Studierende an Schweizer Universitäten haben die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer anderen Hochschule zu studieren (CH-Unimobil-Programm) oder einzelne Module an einer anderen Hochschule zu belegen (Modulmobilität/Einzelkursbesuch/Hochschulübergreifendes Studium). Der Aufenthalt ist möglich in der Aufbaustufe des Bachelorstudiengangs oder während des Masterstudiengangs. Auch ist der Besuch einer Summer School erst in der Aufbaustufe möglich.

Teilnehmende am CH-Unimobil-Programm oder eines Einzelkursbesuchs bleiben während des Mobilitätsaufenthalts an der Universität Zürich immatrikuliert und zahlen hier die Studiengebühren. An der Gasthochschule sind keine Gebühren zu bezahlen.

Bachelorstudierende, die Mastermodule für ihren zukünftigen Masterstudiengang vorholen wollen, müssen zum Zeitpunkt der Modulbuchung an der Partnerfakultät an der RWF UZH bereits 150 ETCS Credits auf Bachelorstufe erfolgreich absolviert haben (vgl. § 39 RVO). Das Buchen von Mastermodulen während des Bachelorstudiums ist jedoch nicht an allen Gastuniversitäten erlaubt. Fragen Sie bei der entsprechenden Universität nach.

Wichtige Änderungen im Bereich Schweizer Mobilität im gleichen Sprachraum:

Studienleistungen auf Bachelorstufe, die ab Herbstsemester 2021 im Rahmen der Schweizer Mobilität oder als Einzelkurse an einer anderen Schweizerischen Rechtsfakultät im deutschsprachigen Raum absolviert werden, werden (gemäss Anerkennungstabelle) als Wahlpflichtmodule und Wahlmodule anerkannt und an den Bachelor of Law UZH angerechnet.
Es handelt sich dabei um Leistungsnachweise der Rechtsfakultäten der Universitäten Basel, Bern, Luzern und St. Gallen sowie deutschsprachige Studienleistungen an der Universität Freiburg. Die Neuregelung tritt auf das Herbstsemester 2021 in Kraft.

Vorbereitung

Erkundigen Sie sich frühzeitig über die Anerkennungsmöglichkeiten der an der Gastuniversität absolvierten Module. Die Anerkennungsmöglichkeiten haben bereits vor Antritt der Mobilität Auswirkungen auf die Studienplanung.

Vorbereitung Bachelorstudierende

Konsultieren Sie vor Antritt Ihres Aufenthaltes die Anrechnungstabellen. Diese werden jeweils im August für das folgende akademische Jahr erstellt. In den Tabellen wird für die jeweiligen Gastuniversitäten aufgezeigt, welche Module angerechnet werden können. Stellen Sie nach dem Mobilitätsaufenthalt das Anerkennungsgesuch. Beachten Sie zum Vorgehen bezüglich Anerkennung unsere Webseite.

Herbstsemester 2023/Frühjahrssemester 2024

Tabelle Universität Basel HS23_FS24 (PDF, 202 KB)

Tabelle Universität Bern HS23_FS24 (PDF, 202 KB)

Tabelle Universität Fribourg HS23_FS24 (PDF, 280 KB)

Tabelle Universität Fribourg (Deutsch) HS23_FS24 (PDF, 193 KB)

Tabelle Universität Genf HS23_FS24 (PDF, 223 KB)

Tabelle Universität Lausanne HS23_FS24 (PDF, 217 KB)

Tabelle Universität Luzern HS23_FS24 (PDF, 220 KB)

Tabelle Universität Neuenburg HS23_FS24 (PDF, 216 KB)

Tabelle Universität St. Gallen HS23_FS24 (PDF, 210 KB)

Herbstsemester 2022/Frühjahrssemester 2023

Tabelle Universität Basel HS22_FS23 (PDF, 169 KB)

Tabelle Universität Bern HS22_FS23 (PDF, 155 KB)

Tabelle Universität Fribourg HS22_FS23 (PDF, 161 KB)

Tabelle Universität Fribourg (Deutsch) HS22_FS23 (PDF, 150 KB)

Tabelle Universität Genf HS22_FS23 (PDF, 172 KB)

Tabelle Universität Lausanne HS22_FS23 (PDF, 165 KB)

Tabelle Universität Luzern HS22_FS23 (PDF, 170 KB)

Tabelle Universität Neuenburg HS22_FS23 (PDF, 163 KB)

Tabelle Universität St. Gallen HS22_FS23 (PDF, 157 KB)

 

Vorbereitung Masterstudierende

 

Sobald das Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität für das Mobilitätssemester publiziert wird, sollten Sie sich damit vertraut machen. Wählen Sie Mastermodule aus, die Sie an der Gastuniversität allenfalls absolvieren wollen und stellen Sie vor Antritt der Mobilität einen Anerkennungsantrag. Beachten Sie zum Vorgehen bezüglich Anerkennung unsere Webseite.

Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse alle Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung der Mastermodule der Gastuniversität vor Antritt Ihres Mobilitätsaufenthaltes mit dem Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) geklärt haben. Falls sich während des Mobilitätsaufenthaltes relevante Tatsachen ändern, ist umgehend mit dem Student Center Kontakt aufzunehmen.

Weiterführende Informationen

Anmeldung CH-Unimobil

Das Anmeldeformular können Sie auf der Kanzlei der Universität Zürich beziehen oder auf der Seite CH-Unimobil als PDF-Dokument herunterladen. 

Kontakt Student Center

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