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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Publikation der Dissertation und Promotion

Bevor die Doktorierenden durch Aushändigung des Diploms zum Doktor bzw. zur Doktorin ernannt werden, haben sie innerhalb von zwei Jahren nach Abnahme ihrer Dissertation die vorgeschriebene Anzahl Pflichtexemplare einzureichen.

Anzahl Pflichtexemplare

Pflichtexemplare

Zweit-

betreuungs-

person

Zentral-

bibliothek Zürich

UB Rechts-

wissenschaften

Printdissertation 1 5 30
E-Dissertation (kostenlos online zugänglich) 1

3

Einverständniserklärung und Dissertation als PDF

1

Der Zentralbibliothek Zürich sind bei einer Printdissertation 5 Pflichtexemplare und bei einer E-Dissertation 3 Pflichtexemplare, eine Einverständniserklärung und die Dissertation im PDF-Format auf einem Stick oder per Mail zum Hochladen auf ZORA einzureichen. Der UB Rechtswissenschaften sind zusätzlich bei einer Printdissertation 30 Pflichtexemplare und bei einer E-Dissertation 1 Pflichtexemplar einzureichen. Die Doktorierenden sind dafür verantwortlich, der Zweitbetreuungsperson 1 Pflichtexemplar zukommen zu lassen.

Die Doktorierenden erhalten nach der Abnahme der Dissertation durch die Fakultät u.a. ein Muster für die Beschriftung des Umschlags und Innentitels sowie weitere Informationen zur Publikation der Dissertation und müssen vor der Publikation das Gut zum Druck beim Studiendekanat (doktorat@ius.uzh.ch) einholen.

Titel und Text der Pflichtexemplare müssen mit den von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät genehmigten identisch sein. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind der hauptverantwortlichen Betreuungsperson zur Genehmigung vorzulegen und deren Einverständnis ist dem Studiendekanat weiterzuleiten.

Zur Ausstellung der Abschlussdokumente müssen die Doktorierenden im entsprechenden Semester immatrikuliert sein. Die Führung des Doktortitels vor Aushändigung des Diploms ist untersagt.

 

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