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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Doktoratsprogramm RWF

Das Doktoratsprogramm RWF dauert in der Regel drei Jahre und umfasst, neben der Ausarbeitung einer Dissertation, Module im Umfang von mindestens 30 ECTS Credits.

Die Dissertation ist in Form einer Monographie zu verfassen und soll einen selbstständigen Beitrag zur Forschung leisten. Es besteht die Möglichkeit, vor Beginn des Doktoratsprogramms erbrachte Leistungen und ECTS Credits anrechnen zu lassen. Über die Anrechnung entscheidet die zuständige Promotionskommission.

Curriculum

Das Curriculum beinhaltet neben den beiden Pflichtmodulen weitere Module, die individuell gewählt werden können. Überdies besteht sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Universität eine grosse Auswahl an Weiterbildungsangeboten. Für jedes Modul ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.

Das Curriculum gliedert sich in:

  • Pflichtmodule im Umfang von 12 ECTS Credits
  • Module aus dem Wahlpflichtpool im Umfang von 18 ECTS Credits

Die oder der Doktorierende unterbreitet der Promotionskommission zu Beginn des Doktoratsprogramms einen Vorschlag bezüglich der Modulwahl. Dieser wird besprochen und das Ergebnis in der Doktoratsvereinbarung festgehalten.

Pflichtmodule (12 ECTS Credits)

Kolloquium RWF UZH 1 6 ECTS Credits
Kolloquium RWF UZH 2 6 ECTS Credits

Wahlpflichtpool (18 ECTS Credits)

Besuch von Tagungen, Abhalten von wissenschaftlichen Vorträgen, Verfassen von wissenschaftlichen Texten etc. ECTS Credits nach Vereinbarung*
Gesamtes Angebot der Masterstudiengänge der Universität Zürich oder gleichwertiges Angebot ECTS Credits gemäss Web VVZ
Weiterführendes Modul auf Doktoratsstufe nach Ankündigung
Gesamtes Weiterbildungsangebot der Universität Zürich oder gleichwertige Weiterbildungsangebote anderer Universitäten ECTS Credits nach Vereinbarung*

*Die Anforderungen an die Leistungsnachweise sowie die Anzahl ECTS Credits, die für die erfolgreich absolvierten Leistungsnachweise vergeben werden, bestimmt die Promotionskommission. Sie sind in der Doktoratsvereinbarung festzuhalten.

Module

Die Module sind während der Buchungsfrist im Modulbuchungstool zu buchen. Mit der Buchung erfolgt die Anmeldung zum Leistungsnachweis. Davon ausgenommen sind die Doktorandenkolloquien, zu denen man sich direkt über den jeweiligen Lehrstuhl anmelden muss.

Angebot im Web Vorlesungsverzeichnis

Angebot der Arbeitsstelle für Hochschuldidaktik

Angebot im Bereich der überfachlichen Kompetenzen

Bewerbung

Voraussetzungen

Zum Doktoratsprogramm wird unter Vorbehalt der Zulassungsbestimmungen der Promotionsverordnung zugelassen, wer nach Ansicht der Aufnahmekommission dafür geeignet ist.

Ablauf

  1. Bestimmen einer hauptverantwortlichen Betreuungsperson (Ausstellen der Bestätigung für Doktorierende)
  2. Auswahl der weiteren Mitglieder der Promotionskommission in Absprache mit der hauptverantwortlichen Betreuungsperson (Antragsstellung zur Einsetzung der Promotionskommission)
  3. Einreichen der Bewerbungsunterlagen bei der Aufnahmekommission (Bewerbungsfrist beachten!)
  4. (Evtl. Durchführung eines persönlichen Gesprächs)
  5. Aufnahmekommission entscheidet, wer in das Doktoratsprogramm aufgenommen wird.
  6. Immatrikulation oder Studiengangswechsel bei der Zulassungsstelle

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopien der bisherigen Studien- und Schulabschlüsse
  • Betreuungsbestätigung für Doktorierende
  • Immatrikulationsnachweis als Doktorierender bzw. als Doktorierende oder Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Immatrikulation erfüllt sind (Master of Law oder Äquivalent und Fakultätsmitglied, das sich bereit erklärt, die Betreuung zu übernehmen)
  • Antrag zur Einsetzung der Promotionskommission
  • Zwei Empfehlungsschreiben
  • Exposé im Umfang von höchstens fünf Seiten (gibt Auskunft über das Forschungsvorhaben, die Fragestellungen, allfällige eigene Vorarbeiten und den aktuellen Stand der einschlägigen Forschung und Literatur)

Bewerbungsfristen

  • Herbstsemester: 1. April - 31. Mai
  • Frühjahrssemester: 1. September - 31. Oktober

Anerkennung von extern erbrachten Doktoratskolloquien

Alle Informationen zur Anerkennung und Anrechnung von extern absolvierten Doktoratskolloquien, finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Kontakt Student Center

Universität Zürich
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Studiendekanat
Student Center

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