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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Visiting Scholars

Inhalt und Dauer des Aufenthalts

Der Aufenthalt an der RWF dient den Visiting Scholars zu Forschungszwecken. Die Aufenthaltsdauer beträgt 1–12 Monate.

Die Visiting Scholars müssen über einen PhD-Titel verfügen und für die Bewerbung eine Ansprech- bzw. Referenzperson an der RWF organisieren. Die Referenzperson muss sich bereit erklären, als Berater/in des Forschungsprojektes zu fungieren. Es liegt in der Verantwortung eines zukünftigen Visiting Scholars, sich mit geeigneten Fakultätsmitgliedern in Verbindung zu setzen um eine Referenzperson zu organisieren.

Anmeldeverfahren

Die folgenden Unterlagen sind im PDF-Format per E-Mail bei der Geschäftsführung des Prodekanats Aussenbeziehungen einzureichen:

  • Bewerbungsformular inkl. Angabe der Referenzperson an der RWF
  • CV
  • Motivationsschreiben inkl. Forschungsvorhaben
  • Übersicht der Publikationen

Auswahlverfahren

Das Dossier wird von der Geschäftsführung des Prodekanats Aussenbeziehungen und vom Prodekan Aussenbeziehungen geprüft.  

Visiting Scholars erhalten ein Einladungsschreiben des Prodekans Aussenbeziehungen, welches bei einer allfälligen Beantragung des Visums eingereicht werden kann.

Visiting Scholars erhalten zudem eine Guest Card UZH sowie einen E-Mailaccount.

Weiterführende Informationen

Wichtige Informationen

Zur Vorbereitung Ihres Aufenthaltes empfehlen wir den Besuch der Webseite UZH for International Students and Scholars

Bewerbungsformular

Das Bewerbungsformular finden Sie hier. Bewerbungsformular Visiting Scholar

Kontakt

MLaw Vanessa Brunner
Geschäftsführung Prodekanat Aussenbeziehungen
Rämistrasse 74/2
CH-8001 Zürich
Tel.: +41 44 634 06 78
E-Mail