Grosser Walther Hug-Preis
Dieser Preis wird von der Walther Hug Stiftung ca. alle zwei bis vier Jahre verliehen und ehrt einen Rechtswissenschaftler oder eine Rechtswissenschaftlerin in der Schweiz für seine bzw. ihre besonderen Verdienste für die Rechtswissenschaft, in der Regel im Sinne eines Lebenswerks.
Preisträger/innen des Grossen Walther Hug-Preises an der RWF
2025
Prof. Dr. Helen Keller
Prof. Dr. Helen Keller wurde für ihre hervorragende Leistung für die Rechtswissenschaft im Bereich des Staats-, Europa-, Völkerrechts und der Verfassungsvergleichung gewürdigt, ebenso wie für ihren ausserordentlichen Beitrag für die Justiz als Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und am Verfassungsgerichtshof von Bosnien-Herzegowina sowie für ihre Fähigkeit, disziplin- und grenzüberschreitend zu wirken.
2016
Prof. Dr. Claire Huguenin († 27. Juni 2018)
Gewürdigt wurde insbesondere ihre Tätigkeit im Rahmen des Forschungsprojekts Schweizer Obligationenrecht 2020, welches sie gemeinsam mit Prof. Dr. Reto Hilty lanciert und betreut hat. Der Stiftungsrat honorierte darüber hinaus Prof. Huguenins besonderes Engagement in der Lehre, in der sie innovative Lehrformen wie den Moot-Court, die Vis Moot School Switzerland und E-Learning einsetzt.
2010
Prof. Dr. Georg Müller
Die Würdigung erfolgte in Anerkennung seiner theoretischen Durchdringung des schweizerischen Staats- und Verwaltungsrechts, seiner langjährigen wissenschaftlichen Befassung mit der Gesetzgebung und dem Aufbau der Gesetzgebungslehre sowie der Umsetzung der Lehre in die Praxis.
1999
Prof. Dr. Niklaus Schmid
Die Würdigung erfolgte in Anbetracht der hohen wissenschaftlichen Verdienste. Professor Niklaus Schmid hat es verstanden, durch seine Arbeiten das schweizerische Strafrecht in bemerkenswerter Weise zu bereichern und Doktrin und Praxis in einem fruchtbaren Dialog zu verbinden.
Professor Walther Hug Stiftung
Walther Hug hat zu Lebzeiten die „Professor Walther Hug Stiftung zur Förderung der rechtswissenschaftlichen Forschung“ ins Leben gerufen. Es war stets sein Ziel die rechtswissenschaftliche Forschung zu fördern und für die Praxis fruchtbar zu machen. Hier erfahren Sie mehr dazu.