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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Welcome Infos für die Nachwuchsforschenden an der RWF

Liebe Nachwuchsforschende

Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, eine juristische Dissertation anzupacken. Ihnen steht nun ein grosses Projekt bevor und hoffentlich eine spannende und inspirierende Zeit, auf die Sie später gerne und mit Stolz zurückschauen werden. Damit Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe und mit den Rahmenbedingungen an unserer Fakultät gut zurechtfinden, hat das Prodekanat Forschung & Nachwuchsförderung die wichtigsten Informationen, die Sie vermutlich in nächster Zeit benötigen, in einem Stichwortverzeichnis zusammengefasst. 

Die wesentlichen Teile dieser «Welcome Infos» hat Jasmina Bukovac, Assistentin und Doktorandin, recherchiert. Sie hat die gängigsten Literaturverwaltungsprogramme zusammengestellt, sie präsentiert Plattformen fürs erste Publizieren und sie zeigt die Möglichkeiten, wie Sie sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen an den Lehrstühlen vernetzen können. Dafür möchten wir ihr herzlich danken.

Besonders wertvoll ist auch ihre Übersicht über die Verlage, die juristische Dissertationen publizieren. Sie finden darin detaillierte Informationen zu den jeweiligen Anforderungen, zu den Open Access-Möglichkeiten, zu den Kosten oder auch zu den Publikationsvorlagen. Gerade in Bezug auf die teilweise recht unterschiedlichen Publikationsvorlagen der Verlage empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit der Veröffentlichung Ihrer Dissertation auseinanderzusetzen, damit Sie bereits zu Beginn der Schreibphase mit der «richtigen» Vorlage starten.

Bekanntlich ist alles im Fluss und auch diese Zusammenstellung ist damit weder abschliessend noch für die Ewigkeit. Falls Sie Ergänzungen sinnvoll finden oder notwendige Korrekturen sehen, dann sind wir Ihnen dankbar für Hinweise an:nachwuchs@ius.uzh.ch.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Forschungsprojekt. Geniessen Sie diese spezielle Zeit, die nun vor Ihnen liegt und die es Ihnen ermöglicht, sich auch auf Ihre eigenen Forschungsinteressen zu konzentrieren!

Prodekanat Forschung und Nachwuchsförderung
Februar 2023

 

 

Arbeitstool für das Verfassen der Dissertation, Literaturverwaltung

Es bietet sich an, ein Literaturverwaltungsprogramm beim Verfassen der Dissertation zu verwenden. Nachfolgend werden einige Literaturverwaltungsprogramme in der gebotenen Kürze vorgestellt. Für weitergehende Informationen wird auf die Website der UZH verwiesen (zum Link).

  • Citavi: nur kompatibel mit Windows, Sharing via Citavi Web, Aufgabenplanung, Wissensorganisation (zum Link) 
  • JabRef: Windows-, Mac-, Linux-kompatibel, intuitive Benutzeroberfläche für das direkte Bearbeiten von .bib-Files für BibTeX und BibLaTex, «Cite as you write»-Funktion für Emacs, LyX, Texmaker, Texstudio etc.; OpenOffice/LibreOffice-Integration; Add-in für das Zitieren in Word nicht vorhanden (zum Link)
  • EndNote: Sharing via EndNote-Online-Konto, PDF-Management, automatische Suche nach PDFs, individuelle Zitierstile, mehrere Sammlungen möglich; allerdings komplexes Programm (zum Link)
  • EndNote Basic: webbasiert; einfach für die Verwaltung von Referenzen, viele Zitierstile, Verwaltung von PDFs umständlich (zum Link)
  • Mendeley: Windows, Mac, Linux, intuitiv, integrierter PDF-Viewer, automatische Synchronisation mit der Web Library, wird zurzeit überarbeitet, es kann zu Fehlfunktionen kommen (zum Link)
  • Zotero: Windows, Mac, Linux, intuitiv, gute Importqualität aus Bibliothekskatalogen/Datenbanken, Open Source, geringer kostenloser Web-Speicherplatz (300 MB) (zum Link)

Arbeitszeiterfassung

Das Ferien- und Absenzwesen liegt in der Verantwortung der Lehrstuhlinhaberin, des Lehrstuhlinhabers. Das Führen einer Arbeitszeit- oder Ferientabelle ist für das akademische Personal grundsätzlich freiwillig, kann von der Lehrstuhlinhaberin, dem Lehrstuhlinhaber angeordnet werden. Es empfiehlt sich allerdings, eine Arbeitszeittabelle zu führen, auch um eine Übersicht über die effektiv eingesetzten Stunden der Protected Research Time zu erhalten.

Aufenthaltsräume

Neben den allgemeinen Aufenthaltsräumen E-057 und E-059 steht den Nachwuchsforschenden auch ein weiterer Pausenraum (J-003) an der Rämistrasse 74 zur Verfügung, der für alle Mitarbeitenden der RWF frei zugänglich ist.

Beratung bei Konflikten

Der Prodekan bzw. die Prodekanin Forschung & Nachwuchsförderung steht als Ansprechperson bei Konflikten zwischen Nachwuchsforschenden und Betreuungspersonen zur Verfügung, falls sich diese nicht bilateral lösen lassen (zum Link).

Die UZH hat ein Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung in Kraft gesetzt. Es geht von der Grundannahme aus, dass sich alle Universitätsangehörigen mit Respekt begegnen. Die UZH bietet bei sexueller Belästigung Beratung an. Das Reglement, die Ansprechpersonen sowie weitere relevante Informationen sind auf der folgenden Website zu finden (zum Link).

Die «Beratungs- und Schlichtungsstelle für die Mitarbeitenden der UZH (MBS)» bietet psychologische und juristische Beratung bei Belastungssituationen am Arbeitsplatz an (zum Link).

Bibliothek

Die UB Rechtswissenschaften ist eine Präsenzbibliothek mit eingeschränkter Ausleihe. Ausleihberechtigt sind Mitarbeitende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Doktorierende mit einem zugewiesenen Arbeitsplatz erhalten auf Antrag ebenfalls eine Ausleihberechtigung.

Standort UB Rechtswissenschaften (Öffnungszeiten, Reservierung von Lernplätzen, Schliessfächer, Bibliothekssystematik, Antrag Langzeitarbeitsplatz)

Fachliche Unterstützung im Bereich Recht (Kurse, Tutorials und Workshops zur Recherche und zum Schreiben & Publizieren, Zugang zu Informationsquellen, Blogartikel)

Bibliothekskatalog der UB und der ZB Zürich: Der zentrale Einstieg in die Recherche in den Beständen der Universitäts- und der Zentralbibliothek Zürich sind swisscovery UB und ZB Zürich. Sowohl von der UB und der ZB gekaufte und lizenzierte Titel als auch Publikationen der Forschenden der UZH sind in swisscovery verzeichnet.

Medien können zudem über swisscovery bestellt und an den öffentlich zugänglichen Standorten (nicht UB Rechtswissenschaften) abgeholt werden. Gegen Gebühr können Medien per SLSP Courier an eine bestimmte Bibliothek oder per Post nach Hause geschickt werden. Hinweis: swisscovery bietet neben der physischen Ausleihmöglichkeit auch E-Ressourcen an, die jeweils von der Suchanfrage miterfasst werden (zum Link).

Gegen Gebühr  können Medien aus jeder Bibliothek im In- und Ausland per Fernleihe geliefert werden.

Noch nicht registriert? Link zur Registrierung bei SLSP (Swiss Library Service Platform)

Ausleihe, Rückgabe und Verlängerung in der UB Rechtswissenschaften: Medien der UB Rechtswissenschaften können direkt an einem Selbstausleihgerät im Hochparterre und im 6. OG (Galerie Südseite) ausgeliehen werden. Rückgaben und Verlängerungen laufen über den Empfangsschalter, der während der Öffnungszeiten immer besetzt ist.

Langzeitarbeitsplatz für Doktorierende (UB Rechtswissenschaften): Es besteht die Möglichkeit, einen Langzeitarbeitsplatz für Doktorierende der Rechtswissenschaften zu beantragen. Dieser Langzeitarbeitsplatz berechtigt zum Zugang auf das 7. OG in der Bibliothek. Doktorierenden wird ein persönliches Tablar zur Verfügung gestellt (zum Link Antrag Langzeitarbeitsplatz).

Dauerschliessfächer: Es können Schliessfächer für die Dauer von sechs Monaten gemietet werden. Die Miete beträgt CHF 20.–. Die Antragsformulare für die Dauerschliessfächer sind am Bibliotheksempfang erhältlich.

Kontakt: Ansprechpersonen (Teamleitung Liaison Librarian) für Nachwuchsforschende können unter folgendem Link abgerufen werden.

Doktorat im Rahmen eines «Cotutelle de thèse»-Projektes

Es besteht die Möglichkeit, die Dissertation im Rahmen eines sog. «Cotutelle de thèse»-Projektes zu verfassen. Die «Cotutelle de thèse»-Projekte basieren auf der Zusammenarbeit zwischen der UZH und einer ausländischen Hochschule, die in einer Vereinbarung geregelt wird. Die Doktorarbeit wird unter der Leitung von zwei Dissertationsbetreuenden durchgeführt. Dies ermöglicht zwei Diplome, in welchen erwähnt wird, dass die Dissertation im Rahmen einer Cotutelle erarbeitet wurde. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Für Fragen steht das Prodekanat Aussenbeziehungen, Vanessa Brunner, als Ansprechperson zur Verfügung.

Engagement

Nachwuchsforschenden bieten sich Möglichkeiten, sich über ihre Anstellung und Dissertation hinaus in der Rechtswissenschaft zu engagieren. Neue Ideen und Initiativen werden durch das Prodekanat Forschung & Nachwuchsförderung unterstützt oder bewährte Traditionen können fortgeführt werden.

Beispielsweise wird seit FS 2022 von jungen Nachwuchsforschenden eine Schreibretraite im Bergell organisiert, die neben Workshops und Diskussionsrunden auch Zeitfenster für die eigene Dissertation umfasst.

  • Alumni (Ius Alumni): Die IUS Alumni hat unter anderem zum Ziel, die Beziehungen zwischen der RWF und ihren Ehemaligen sowie unter den Ehemaligen aufrechtzuerhalten und zu pflegen. Auf der IUS-Alumni-Homepage erfahren Sie mehr über die Ziele und Angebote der Alumni-Organisation. (zumLink).
  • APARIUZ: siehe unter «Publizieren»
  • Vereinigung der Jus-Assistierenden und -Oberassistierenden an der UZH (JAZ): Die JAZ bezweckt die Wahrung der Interessen der (Ober-)Assistierenden der RWF. Sie dient als Forum für die Diskussion verschiedenster Fragen rund um die Stellung und die Tätigkeit der Assistierenden sowie allgemeiner universitärer und bildungspolitischer Themen. Die Interessen der Assistierenden werden beispielsweise durch die Vertretung in universitären Gremien (Fakultätsversammlung, Senatsausschuss, div. Kommissionen) gewahrt. In den Berufungskommissionen können Assistierende den Stand des Wissenschaftlichen Nachwuchses vertreten. Die Einladung zu den anstehenden Berufungskommissionen erfolgt über die JAZ. Interessierte können sich jederzeit beim JAZ-Vorstand für Vakanzen und weitere Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Mitwirkung melden. Die JAZ organisiert zudem verschiedene Events, anlässlich derer sich Assistierende in einem ungezwungenen Rahmen kennenlernen können (Pizza-Lunch, Fussballspiel, Glühweinstand etc.). Weiterführende Informationen sind unter folgendem Link abrufbar.
  • VAUZ: Die Vereinigung Akademischer Nachwuchs der Universität Zürich ist die Standesorganisation des Wissenschaftlichen Nachwuchses (WNW) an der UZH. Der Stand des WNW umfasst alle Inhaberinnen und Inhaber von Qualifikationsstellen und immatrikulierten Doktorierenden an der UZH. Sie setzt sich für die universitäts- und bildungspolitischen Interessen des Standes und der Standesangehörigen innerhalb der UZH ein, insbesondere für Mitbestimmung, Mitsprache und Mitgestaltung in Lehre und Forschung, sowie für weitere im Zusammenhang mit der Tätigkeit an der UZH stehende Anliegen. Weiterführende Informationen sind auf der Website der Vereinigung abrufbar.
  • F.Ius: Der Verein Feministisch.Ius setzt sich dafür ein, dass feministische Anliegen, Gleichstellungsfragen und LGBTQIA+-Themen auch in der Rechtswissenschaft Eingang finden. Im Rahmen seines Engagements organisiert der Verein Events, Vorträge und bringt sich bei Debatten ein. Weiterführende Informationen sind auf der Website des Vereins abrufbar.
  • Forschungstreffen der Nachwuchsforschenden: Engagierte Nachwuchsforschende organisieren in regelmässigen Abschnitten und nach Fachgruppen aufgeteilte Treffen für Nachwuchsforschende (Grundlagenfächer, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Legal Data). Dabei soll in einem kollegialen Rahmen das Forschungsvorhaben präsentiert und diskutiert werden. Das Interesse an der Organisation kann bei den jeweils zuständigen Organisator:innen bekundet werden. Die Kontaktdaten sind auf folgender Website auffindbar. Die Informationen zu den jeweiligen Forschungsgruppen und -treffen sind unter folgendem Link abrufbar.
  • Organisation einer wissenschaftlichen Tagung: Für den rechtswissenschaftlichen Nachwuchs bieten sich diverse Möglichkeiten, sich im Rahmen einer Tagung wissenschaftlich zu engagieren. Interessierte können jederzeit die Initiative ergreifen und eine Tagung auf die Beine stellen. Das Prodekanat Forschung & Nachwuchsförderung steht als Ansprechstelle für eine finanzielle Förderung zur Verfügung. Bei Fragen zur Organisation stehen ehemalige Organisatori:innen zur Verfügung.

    In den vergangenen Jahren haben engagierte Nachwuchsforschende beispielsweise folgende Tagungen mit grossem Erfolg organisiert:

Förderungen von Doktorierenden und Postdocs

Die wichtigsten Stipendien auf einen Blick:

  • UZH Candoc Grant, Stipendium für 12 Monate  (zum Link)
  • SNSF Doktorandenförderung «Doc.ch». Stipendium für 2 bis max. 4. Jahre (zum Link)
  • UZH Doc.Mobility, 6 bis 12 Monate an Gastuniversität (zum Link)
  • UZH Postdoc Grant, Stipendium für 12 Monate (zum Link)
  • Fonds zur Förderung des akademischen Nachwuchses (FAN-/UZH-Alumni). FAN-Fellowships: Stipendien zwischen CHF 50'000.– und CHF 100'000.–. FAN-Grants: Überbrückungskredite zwischen CHF 20'000.– und CHF 40'000.– (  zum Link)
  • SNSF Postdoc.Mobility, Stipendium für ca. 2 Jahre und für max. 12 Monate Rückkehrphase (zum Link)
  • SNSF Ambizione, Stipendium und Projektkosten zwischen 2 und 4 Jahren (zum Link)

Auf der Webseite «UZH für Forschende und Nachwuchskräfte / Wissenschaftlicher Nachwuchs» finden Sie eine Übersicht über sämtliche Angebote der UZH (zum Link)

Der Graduate Campus der UZH ist die zentrale und fakultätsübergreifende Plattform mit Fokus Nachwuchsförderung. Der GRC bietet Beratungen und Unterstützungen an in Form von Grants, Weiterbildungen und Veranstaltungen (zum Link)

Beispiele: GRC Grants, Short Grants, Travel Grants, GRC Peer Mentoring Grant. Um über das laufend ergänzte Angebot informiert zu werden, empfiehlt es sich sehr, den Newsletter zu abonnieren.

Zusammenfassend und ergänzend zu den bereits erwähnten Links vgl. auch «Finanzierung PhD und Postdoc» sowie die Fördermöglichkeiten des Prodekanats Forschung und Nachwuchsförderung der RWF (zum Link)

Informatik

Die Abteilung Informatik der RWF steht als Ansprechpartnerin bei Fragen zur Informatik zur Verfügung (Helpdesk: 044 63 43014 Support oder via Online-Formular, zum Link)

Für eine schnelle Übersicht zu allen Services verweisen wir auf die Intranetseite der RWF (zum Link).

Die RWF-Informatik-Richtlinien (zum Link) sowie die Richtlinien und Sicherheitsregeln der Zentralen Informatik der Universität Zürich (ZI UZH) sind zwingend zu beachten (zum Link).

Alle von der RWF genutzten Server sind gegen aussen wie auch innen durch die ZI UZH sehr gut geschützt, eine völlige Sicherheit kann aber nicht gewährleistet werden. Deshalb wird empfohlen, dass alle Mitarbeitende eine Sicherheitskopie der aktuell bearbeiteten Dateien auf einem externen Datenträger (Stick, Laufwerk, Cloud etc.) erstellen. Ausserdem ist zu beachten, dass aufgrund der Sicherheitsvorgaben nur von der Abteilung IT konfigurierten Geräten der Zugriff auf die Laufwerke gestattet wird. Ebenso wenig werden persönliche Administrationsrechte vergeben.

Der Ein- und Verkauf von Hard- und Software, die an der RWF Verwendung finden, muss durch die Abteilung Informatik RWF erfolgen. Dies gilt ebenso für die Installation derselben sowie den First-Level-Support. Neben der Standardsoftware und der lehrstuhlspezifischen Software für die Gerätetypen Windows und Apple, die auf jedem entsprechenden Gerät installiert wird, kann im Software-Center der UZH eigenständig homologisierte Software (zumeist kostenfrei) heruntergeladen und installiert werden (zum Link).

Das Angebot von Hard- und Software ist auf dieser Seite ersichtlich.

Alle Benutzerinnen und Benutzer, die von der RWF-Informatik betreut werden, haben Zugang zu verschiedenen Servicelaufwerken, die als Ablageort für Dateien dienen. Auf diesen Servern steht den Benutzerinnen und Benutzern der Zugriff auf ein eigenes persönliches Netzlaufwerk (N:\) sowie ein allgemeines Laufwerk für den Lehrstuhl (L:\) zur Verfügung. Fallweise kann auch der Zugriff auf ein Laufwerk für Projekte (P:\) gewährt werden (Antrag an die Abteilung Informatik RWF), das sich insbesondere für lehrstuhlübergreifende Arbeiten eignet. Die Datenserver stehen der Benutzerin, dem Benutzer 365 Tage / 24 Std. zur Verfügung, wenn auf den von der Abteilung RWF ausgegebenen Geräten gearbeitet wird.

Die Benutzung von Cloud-Services wird insbesondere beim Arbeiten im Home-Office (u. a. für den Datenaustausch auf Fremdgeräten) empfohlen, wenn den Mitarbeitenden kein Laptop durch die Abteilung Informatik zur Verfügung gestellt wurde. Mitarbeitende mit einem Laptop der RWF können via eingerichteten VPN-Service jederzeit problemlos auf die freigegebenen Laufwerke zugreifen. Als Cloud-Service ist SWITCHDrive (zum Link) zu nutzen. Mit SWITCHfilesender können auch grosse Datenmengen (300 GB) ausgetauscht werden. Die entsprechenden Schnittstellen gehören zur Standardkonfiguration aller ausgegebenen Geräte (zu beachten ist das Reglement über den Einsatz von Informatikmitteln an der Universität Zürich (zum Link). Es sollen nur Daten auf SWITCHDrive geladen werden, die auch tatsächlich zum Arbeiten benötigt werden. Ebenfalls zugelassen ist der im Microsoft 365 (Standardsoftware aller RWF-Geräte) enthaltene Cloud-Service OneDrive. Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link. WICHTIG: Das Synchronisieren eines ganzen Lehrstuhllaufwerks ist nicht zulässig.

Als Kollaborationstools werden Teams inklusive SharePoint (zum Link) und Zoom (zum Linkangeboten.

Neben dem UZH-Internetzugang steht allen Mitarbeitenden und Doktorierenden auch eduroam (education roaming) zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen sicheren, weltweiten Internetzugang für die internationale Forschungs- und Hochschulwelt. Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link. WICHTIG: Die Benutzung dieses Internetzugangs ist nicht gleichbedeutend wie die Nutzung des UZH-Netzwerks.

Infrastruktur & Logistik

Die Abteilung Infrastruktur & Logistik der RWF steht den Mitarbeitenden als Ansprechpartnerin bei Fragen zu Infrastruktur und Logistik gerne zur Verfügung. Für eine schnelle Übersicht zu allen Services und Ansprechpersonen verweisen wir auf die Intranetseite der RWF (zum Link). 

Langzeitarbeitsplätze

siehe unter Bibliothek

Lehrveranstaltungsplanung

Die Lehrveranstaltungsplanung für die kommenden Semester erfolgt grundsätzlich koordiniert auf Ebene der Fachgruppen. Neue Lehrveranstaltungen oder grundlegende Änderungen von bestehenden Lehrveranstaltungen sind mittels Formular zu melden. Ein früher, vorgängiger Kontakt zur Semesterplanung wird sehr empfohlen. Die Planung von Lehrveranstaltungen beginnt drei Semester im Voraus. Für Möglichkeiten der Beteiligung von Assistierenden in der Lehre konsultieren Sie bitte folgende Webseite.

Die Abteilung Semesterplanung der RWF steht als Ansprechpartnerin bei Fragen zur Lehrveranstaltungsplanung gerne zur Verfügung (semesterplanung@ius.uzh.ch).

Literaturverwaltung

siehe unter Arbeitstool für das Verfassen der Dissertation

Mobilitätsprogramm

Austauschmöglichkeiten: Doktorierende der RWF können dank zahlreicher Kooperationen der RWF mit Partnerfakultäten sowohl im In- als auch im Ausland an einer Partneruniversität einen Forschungsaufenthalt verbringen.

Eine Übersicht über universitäre Netzwerke der UZH findet sich unter folgendem Link und eine Auswahl aus der Übersicht hier:

  • Universitas 21: Die UZH ist Mitglied der Universitas 21. 27 forschungsstarke Universitäten bilden ein globales Netzwerk für die Bereiche Forschung, Innovation in der Lehre, Studienangebotsentwicklung sowie allgemeine Fragen der internationalen Hochschulbildung. Siehe weiterführende Informationen unter folgendem Link.
  • League of European Research Universities (LERU): Die UZH ist Mitglied der LERU, die zu den anerkannten Stimmen im europäischen Hochschulraum zählt und sich im Bereich der Forschung und Lehre einsetzt. Siehe weiterführende Informationen unter folgendem Link.

Es besteht stets Raum für eine individuelle Organisation eines Forschungsaufenthaltes an einer anderen Universität. Beispielsweise kann über bestehende Netzwerke eine Anfrage erfolgen. Es empfiehlt sich, dies mit der/dem direkten Vorgesetzten zu besprechen. Das Prodekanat Forschung & Nachwuchsförderung steht als Anlaufstelle für eine Mitfinanzierung der Forschungsreise zur Verfügung (siehe «Merkblatt zur Vergabe von Förderbeiträgen für kurze Austauschaufenthalte von Nachwuchsforschenden»). 

Pflichtenheft

Für jede auf einer Qualifikationsstelle beschäftigte Person erstellt die vorgesetzte Person ein individuelles Pflichtenheft, das von ihr und der Inhaberin oder dem Inhaber der Qualifikationsstelle spätestens zum Zeitpunkt der Anstellung unterzeichnet wird und bei der Personalabteilung RWF eingereicht werden muss. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das "Rahmenpflichtenheft Assistierende und Doktorierende RWF" sowie das "Reglement Rahmenfpflichtenheft UZH". Alle Dokumente finden Sie unter foldendem Link.

Protected Research Time

Die Protected Research Time bildet einen bestimmten Anteil der Arbeitszeit für Forschungsarbeiten zur eigenen wissenschaftlichen Qualifikation und damit zusammenhängende Aktivitäten. Assistierende und Doktorierende, die eine Doktoratsvereinbarung unterschrieben haben, haben Anspruch auf die Protected Research Time.

Assistierende werden in der Regel zu 50 % - 70 % eingestellt und haben Anspruch auf 50 % der Arbeitszeit als Protected Time, jedoch mind. 30 % einer Vollzeitstelle (= 1.5 Arbeitstage). Doktorierende werden in der Regel zu 80 % angestellt und haben Anspruch auf Protected Time im Umfang von 70% einer Vollzeitstelle (= 3.5 Arbeitstage).

Es emfiehlt sich, die Arbeitszeittabelle  der Personalabteilung UZH auszufüllen, damit die Einhaltung der eigenen Forschungszeit nachvollzogen werden kann.

Prüfungen, Korrekturen und Entschädigungen

Die Verpflichtung von Assistierenden zur Prüfungsaufsicht ist im «Reglement Entschädigung Lehr- und Korrekturleistungen» geregelt. Alle Lehrstühle werden von der Prüfungsplanung aufgefordert, Aufsichten für die Prüfungsaufsicht bekannt zu geben. Diese Tätigkeit erfolgt innerhalb der Lehrstuhlarbeitszeit. 

Für Korrekturen werden die Assistierenden vom Lehrstuhl eingesetzt. Sie verfügen für die Korrektur von Masterprüfungen mindestens über einen MLaw-Abschluss, für die Korrektur von Bachelorprüfungen mindestens über einen BLaw-Abschluss. Es besteht die Möglichkeit, auch andere als die lehrstuhleigenen Prüfungen zu korrigieren. Die Entschädigung für Korrekturen ist im «Reglement Entschädigungen Lehr- und Korrekturleistungen» geregelt. Der Lehrstuhl entscheidet, ob die Korrekturtätigkeit innerhalb oder ausserhalb der Lehrstuhlarbeitszeit vorgenommen wird. Bei einer Vornahme ausserhalb der Lehrstuhlarbeitszeit wird der Korrekturaufwand separat vergütet.

Die Abteilung Prüfungsplanung ist Ansprechpartnerin für die Gesamthöhe des Budgets für Prüfungskorrekturen je Prüfung. Für Fragen bezüglich Auszahlung oder Ausführung der damit verbundenen Beschäftigungsgraderhöhungen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung RWF. Zudem steht die Abteilung Prüfungsplanung als Ansprechpartnerin bei Fragen zu Leistungsnachweisen zur Verfügung (pruefungen@ius.uzh.ch).

Publizieren

Nachwuchsforschenden stehen diverse Möglichkeiten offen, wissenschaftliche Arbeiten zu publizieren. Das Prodekanat Forschung & Nachwuchsförderung informiert die Nachwuchsforschenden regelmässig über Publikationsmöglichkeiten, von denen es Kenntnis erhält, und weist auf Call for Abstracts/Papers hin. Dabei werden interessierte Nachwuchsforschende auch auf die Möglichkeit einer Teilnahme an Tagungen, Konferenzen, Workshops etc. aufmerksam gemacht.

Nachfolgend werden einige Beispiele für mögliche Medien aufgeführt.

  • APARIUZ: Der rechtswissenschaftliche Nachwuchs der UZH präsentiert jedes Jahr Forschung zu einem aktuellen Thema in der Schriftenreihe Analysen und Perspektiven von Assistierenden des Rechtswissenschaftlichen Instituts der UZH (APARIUZ). Nachwuchsforschende aus allen Fachgruppen erhalten jeweils zu Beginn des FS die Gelegenheit, sich auf den Call for Abstracts zu melden und bei der spannenden Gelegenheit zu publizieren. Siehe Link mit weiteren Informationen.
    Die Herausgeberschaft von APARIUZ wird jährlich an ein neues engagiertes Team von Nachwuchsforschenden weitergegeben. Das Interesse an der Übernahme kann bei der aktuellen Herausgeberschaft angemeldet werden.
  • ex/ante: ex/ante richtet sich an junge Rechtswissenschaftler:innen aus allen Rechtsgebieten, die ihre Ideen und Forschungsergebnisse in der Zeitschrift publizieren möchten. Neben aktuellen Themen der Gesellschaft können auch themenunabhängige Beiträge verfasst werden. ex/ante publiziert in Deutsch, Französisch und Englisch. Schwerpunktthemen werden mit dem Call for Papers angekündigt. Die themenunabhängigen Beiträge können auf der Online-Plattform eingereicht werden. Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar.
  • cognitio: cognitio als studentisches Forum für Recht und Gesellschaft bietet allen Interessierten die Möglichkeit, einen Beitrag zur Beziehung zwischen Recht und Gesellschaft aus allen Rechtsgebieten zu verfassen. Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar.

Neben den genannten Medien, die sich primär an Nachwuchsforschende richten, bestehen zahlreiche weitere Möglichkeiten, in juristischen Medien (Jusletter, sui generis etc.) zu publizieren. Teilweise durchlaufen die Beiträge ein Peer Review, was der Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Arbeit dient.

Wir ermutigen die Assistierenden, bei Möglichkeit ihre Beiträge «open access» zu publizieren. Die UZH übernimmt dabei die Artikelgebühren für UZH-Forschende ganz oder teilweise (siehe weitergehende Informationen unter folgendem Link). Zudem können eigene Artikel auf ZORA erfasst werden. ZORA bietet einen offenen und weltweiten Zugang zu Forschungsergebnissen der UZH.

Hinweis: Vergewissern Sie sich bei persönlicher Kontaktaufnahme durch ein Journal, dass dieses eine vollwertige wissenschaftliche Fachzeitschrift darstellt («Predatory Publishing»).

Schliessfächer

siehe unter Bibliothek

Schlüssel und Zugänge

Der elektronische Zugang zu Gebäuden und Räumlichkeiten wird über die UZH-Card gesteuert. Sie dient darüber hinaus der Identifikation im Hochschulumfeld, gilt als Bibliotheksausweis und erlaubt, sich zu vergünstigten Preisen in den Mensen und Cafeterien der UZH und ETH zu verpflegen. Die UZH-Card wird den Mitarbeitenden beim Stellenantritt abgegeben. Die darauf registrierten Zutrittsberechtigungen für Gebäude und Räume der RWF vergibt die Abteilung Infrastruktur & Logistik der RWF.

Sitzungszimmer

Die Sitzungszimmer können von allen Mitarbeitenden individuell über das Reservierungssystem der UZH gebucht werden (Outlook). Die Mitarbeitenden auf einer Qualifikationsstelle haben keine individuelle Zutrittsberechtigung zu den Sitzungszimmern. Der Zugang erfolgt durch die UZH-Card des zuständigen Sekretariats/Lehrstuhlinhabers/-inhaberin oder über diejenigen (Ober-)Assistierenden, die Forschungstreffen unter den Nachwuchsforschenden organisieren, oder über einzelne Vorstandsmitglieder des JAZ oder die Abteilung Infrastruktur & Logistik der RWF.

Stipendien

siehe unter Förderung von Doktorierenden und Postdocs

Übersichtsliste von Dissertationen an der RWF

  • Übersicht Dissertationen RWF: Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht über alle Forschenden an der RWF nach Fachgruppenzugehörigkeit. Die Einschreibung ist freiwillig und steht allen Doktorierenden und Postdocs offen.
  • IURTHESIS: Die RWF empfiehlt, das Dissertationsthema im Register juristischer Dissertationen IURTHESIS  (Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg) zu registrieren. Die RWF übernimmt hierfür die Anmeldegebühr.

Verlage, Publikation der Dissertation

Nach Abnahme der Dissertation ist innerhalb von zwei Jahren die vorgegebene Anzahl Pflichtexemplare einzureichen, bevor die Doktorierenden zum Doktor bzw. zur Doktorin ernannt werden.

Pflichtexemplare: Bei einer Open-Access-Publikation der Dissertation sowie ohne Internetpublikation sind der ZB Zürich sechs Pflichtexemplare einzureichen. Bei einer Open-Access-Publikation der Dissertation ist der RWF zusätzlich ein Pflichtexemplar (ohne Internetpublikation dreissig Pflichtexemplare) einzureichen. Weitere Informationen erhalten Doktorierende nach der Abnahme der Dissertation durch die Fakultät.

Verlage: Diverse Verlage publizieren zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Dissertationen. Nachfolgende Auflistung bietet eine kurze Übersicht über einige Verlage (samt Open-Access-Möglichkeiten). Für eine detaillierte Übersicht sowie für die aktuellen Informationen verweisen wir auf die Websites der Verlage.

 

Zur Übersicht gelangen Sie hier (PDF, 264 KB).

(siehe zusätzlich Wissenschaftliches Publizieren bei Dike (PDF, 47 KB), Ablauf einer Dissertationsveröffentlichung bei Springer Nature (PDF, 320 KB) und Manuskriptrichtlinien Springer Nature (PDF, 959 KB))

Webauftritt

Der Webauftritt der Lehrstühle wird von den Lehrstühlen selbst verwaltet und aktualisiert. Da die UZH einen einheitlichen Webauftritt vorschreibt, muss jede Person, die als Web-Autor:in fungiert, registriert werden. Voraussetzung dafür ist ein absolvierter Magnolia-Kurs. Dieser wird in regelmässigen Abständen von der Zentralen Informatik angeboten. Weitere Informationen zur Verwaltung des Webauftritts finden sich unter folgendem Link oder können direkt beim RWF-Webmaster erfragt werden.