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Rechtswissenschaftliche Fakultät Zentrum für Stiftungsrecht

Ablehnung der Motion Fiala zur Präzisierung der Aufsichtskriterien bei kirchlichen Stiftungen

In ihrer Motion 16.4129, eingereicht im Nationalrat am 16. Dezember 2016, forderte NRin Doris Fiala den Bundesrat auf, die Kriterien der Beaufsichtigung über kirchliche Stiftungen näher zu präzisieren. Hintergrund waren Verdachtsmomente der Verstrickung von religiösen Stiftungen und Vereinen mit Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei. Bei kirchlichen Stiftungen sei, so NRin Fiala, die Eintragungspflicht ins Handelsregister strikt durchzusetzen und der zulässige Stiftungszweck, die Unabhängigkeitsvorschriften, der Beizug einer Revisionsstelle und die Transparenzvorschriften zu klären. Allenfalls seien diese Stiftungen unter staatliche Aufsicht zu stellen. Daneben stiess NRin Fiala eine Debatte über die Ersetzung des Begriffs „kirchliche“ durch „religiöse“ Stiftungen an.

Die vom Bundesrat unterstützte und vom erstbehandelnden Nationalrat am 17. März 2017 ohne Gegenstimme angenommene Motion wurde nun am 29. Mai 2018 vom zweitbehandelnden Ständerat abgelehnt, nachdem er die Motion bereits zur Überprüfung an seine Rechtskommission zurückgewiesen hatte (Siehe hierzu Newsfeed vom 28.9.2017).

Dem (zweiten) Kommissionsbericht des Ständerats sowie den Wortmeldungen an der Sitzung vom 29. Mai 2018 sind folgende Gründe für die Ablehnung zu entnehmen: Die von der Motion geforderten Massnahmen in Bezug auf die angestrebte Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung seien nicht zielführend. Die Prävention und Verfolgung von Geldwäscherei  und Terrorismusfinanzierung seien in erster Linie Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden, denen mit den Instrumenten der Stiftungsaufsicht nur begrenzt nachgekommen werden könne. Zudem müsse die Problematik unabhängig von der Rechtsform angegangen werden – als grösseres Risiko seien die Zahlungsströme von religiösen Vereinen anzusehen.

Auch wenn die Motion 16.4129 abgelehnt wurde, ist das Thema Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bei religiösen Institutionen noch nicht vom Tisch. Den Wortmeldungen des Ständerats zufolge gilt es vielmehr, hinsichtlich dieser Risiken eine rechtsformübergreifende Meta-Debatte anzustossen. Dem weiteren Verlauf der legislatorischen Vorstösse ist jedenfalls auch hinkünftig grosse Beachtung zu schenken.

Lukas Brugger