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Rechtswissenschaftliche Fakultät Zentrum für Stiftungsrecht

Abschreibung der Motion Luginbühl und weitere parlamentarische Aktivitäten

Über Anliegen, Inhalte und Entwicklung der Motion Luginbühl (09.3344) zur "Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandorts Schweiz" wurde bereits in den Vorjahren informiert. Mit Bericht vom 27.2.2013 führte der BR aus, dass er weder zivil- noch steuerrechtlich einen zwingenden Handlungsbedarf erkenne und sich daher gegen eine Revision des Stiftungs- und Stiftungsaufsichtsrechts ausspreche. Zwar werde die Zielsetzung der Motion geteilt und als "Daueraufgabe" verstanden. Dennoch sei die Motion abzuschreiben. Diesem Votum hat sich der NR am 12.6.2014 angeschlossen. Vom Tisch ist das Thema damit allerdings nicht: Auf Initiative der "Parlamentarischen Gruppe Philanthropie/Stiftungen" überprüft derzeit eine interdisziplinäre Expertengruppe Möglichkeiten und Wege einer Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts, was in Kürze in eine erneute parlamentarische Aktivität münden dürfte.