Navigation auf uzh.ch
Unter der Leitung von Prof. Dr. Yeşim Atamer finden im FS 21 die «Übungen im Obligationenrecht BT» statt. Die Übungen beginnen bereits in der ersten Vorlesungswoche des Semesters.
Im Rahmen dieser Übungen haben die Studierenden die Möglichkeit, zusätzlich zu den 1.5 ECTS, welche ihnen zu den Übungen im Obligationenrecht BT gewährt werden, anhand der schriftlichen Lösung eines Falles den Leistungsnachweis «Fallbearbeitung Aufbaustufe 1» aus dem Wahlpflichtpool «schriftliche Arbeiten» weitere 3 ECTS zu erwerben.
Die Studierenden, welche den Leistungsnachweis «Fallbearbeitung Aufbaustufe 1» erbringen möchten, müssen sich vom Montag, 15. Februar 2021 bis Freitag, 26. Februar 2021 zuerst im allgemeinen Kurs auf OLAT anmelden. Erst nach dieser Einschreibung steht im Kurs die Möglichkeit offen, sich für die Fallbearbeitung einzutragen. Die Frist beginnt und endet jeweils um 10:00 Uhr.
Die Teilnehmerzahl für die Fallbearbeitung ist auf 105 Studierende (sieben Gruppen à 15 Studierende) beschränkt. Die Studierenden tragen sich in OLAT direkt in eine der sieben Gruppen ein; die Gruppe kann dabei frei gewählt werden. Sobald die maximale Teilnehmerzahl von 15 Studierende pro Gruppe erreicht ist, schliesst sich die Gruppe automatisch und Einträge sind nur noch auf der Warteliste möglich. Es gilt das «first come first served»-Prinzip.
Wichtig: Wer sich nach erfolgter Anmeldung dazu entschliesst, an der Fallbearbeitung doch nicht teilzunehmen, hat sich schnellstmöglich aus der jeweiligen Gruppe in OLAT auszutragen, damit Studierende auf der Warteliste nachrücken können.
Für den Besuch der Übungen im Obligationenrecht BT ohne Erbringung des Leistungsnachweises «Fallbearbeitung Aufbaustufe 1» ist keine Anmeldung für die Fallbearbeitung erforderlich (Bestandteil des Pflichtmoduls «Privatrecht II»). Eine Einschreibung in den allgemeinen Kurs auf OLAT ist aber für den Zugang zu den Folien und den Podcast dennoch notwendig.
Die Übungen werden online durchgeführt. Pro Fall wird jeweils eine Übung aufgezeichnet und per Podcast zur Verfügung gestellt.
Dozierende |
Zeit | Ort | Grup-pe | Teilnehmer Fallbear-beitung | Nichtteilnehmer Fallbearbeitung (Nachname) |
Prof. Dr. Harald Bärtschi * | Do, 08:15-10:00 | 1 | Gruppe 1 | A-B | |
Dr. Gion Giger * | Do, 14:00-15:45 | 2 | Gruppe 2 | C-F | |
PD Dr. Michael Hochstrasser ** | Do, 08:15-10:00 | 3 | Gruppe 3 | G-H | |
Dr. Caroline von Graffenried*** | Do, 14:00-15:45 | 4 | Gruppe 4 | J-Ma | |
Dr. Tina Huber-Purtschert ** | Do, 14:00-15:45 |
|
5 | Gruppe 5 | Mb-Q |
Adrian Häusler *** | Do, 08:15-10:00 | 6 | Gruppe 6 | R-Sc | |
Prof. Dr. Jean-Marc Schaller | Do, 14:00-15:45 |
|
7 | Gruppe 7 | Sd-Z |
Die Studierenden, welche den Leistungsnachweis «Fallbearbeitung Aufbaustufe 1» erbringen möchten, tragen sich in OLAT direkt in eine der sieben Gruppen ein (frei wählbar).
Die Studierenden, welche die Übungen besuchen, aber keine Fallbearbeitung verfassen möchten, werden anhand des Anfangsbuchstabens des Nachnamens den sieben Dozierenden zugeteilt. Die Gruppeneinteilung ist einzuhalten.
Die mit * / ** / *** gekennzeichneten Dozierenden unterrichten im Tandem System. Die Dozierenden mit dem gleichen Symbol wechseln sich dabei regelmässig ab.
Die Vorbereitungsmaterialien für die jeweiligen Übungsstunden finden Sie hier.
Fälle | Vorbereitungsmaterialien |
Fall 1 |
|
Fall 2 |
|
Fall 3 |
|
Fall 4 |
|
Fall 5 |
|
Fall 6 |
|
Fall 7 wird am 29.04.2021 besprochen.
Die Folien zu den Übungen werden jeweils nach den Übungsstunden zudem auf OLAT zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Übungen können die Studierenden Fall 7 schriftlich lösen.
1. Bewertung
Um die Fallbearbeitung mit einem «pass» zu bestehen, muss die Falllösung formellen und materiellen Anforderungen genügen. Dabei werden die Arbeiten nach diesen Kriterien separat bewertet. Die Formalien sind somit nicht zu vernachlässigen (für weitere Hinweise siehe auch 2. Hinweise für die schriftliche Falllösung).
2. Hinweise für die schriftliche Falllösung
Der Sachverhalt muss der Arbeit nicht beigefügt werden.
Die Falllösung darf nicht mehr als 12 Seiten umfassen (exkl. Titelblatt und Verzeichnisse).
Vor der Bearbeitung des Falles sollte die einschlägige Literatur zum konkreten Verfassen juristischer Arbeiten konsultiert werden. Es wird erwartet, dass Rechtsprechung und Literatur (Lehrbücher, Kommentare, allenfalls Zeitschriftenaufsätze) und weitere juristische Quellen zitiert werden. Ebenso wird grosser Wert auf ein umfassendes und korrektes Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis gelegt.
Für Aufbau und Gliederung der Arbeit sowie für die Zitierweise der verwendeten Quellen gibt es verschiedene Konzepte. Empfohlen wird insbesondere
Den Bearbeitern kommt hierbei eine gewisse Freiheit zu. Eine gewählte Zitierweise ist in der ganzen Arbeit beizubehalten (einheitliches und kohärentes Zitieren). Oberste Maxime ist, dass der Leser die zitierten Quellen auffindet.
Die Arbeit sollte ein Inhalts-, Abkürzungs-, Literatur- und – falls Materialien (Botschaften, Ratsprotokolle) verwendet werden – Materialienverzeichnis enthalten. Ein Judikaturverzeichnis ist nicht erforderlich.
Die Falllösung ist wie folgt zu formatieren:
Die Bewertung in formeller Hinsicht erfolgt anhand folgender Kriterien:
3. Einreichung, Abgabetermin und Plagiate
Die Fallbearbeitung muss an folgendem Datum und via E-Learning System (OLAT) in Word und PDF-Format abgegeben werden. Die Arbeit ist mit Vor- und Nachname sowie der Gruppennummer zu beschriften (Bspw. Muster.Max.1.pdf/Muster.Max.1.docx).
Es ist folgender Abgabetermin einzuhalten:
Fall 7 | Montag, 29.03.2021, 12:00 Uhr |
Hinweis: Die Arbeiten werden mit Hilfe von Computersoftware auf Plagiate geprüft. In den vergangenen Jahren hat die Überprüfung stets einige Verstösse gemeldet. Zwar ist eine Zusammenarbeit der Studierenden durchaus erwünscht; erlaubt ist, dass mehrere Arbeiten zum gleichen Ergebnis kommen. Die Ausformulierung und die Strukturierung der Falllösung muss jedoch zwingend selbständig erfolgen. Ein Verstoss gegen die Plagiatsregelung hat die Zurückweisung der Arbeit zur Folge und kann zu einem Disziplinarverfahren führen vgl. Merkblatt zum richtigen Zitieren und zur Vermeidung von Plagiaten , Beschluss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 7. Februar 2007, RS 4.1.4.
Mit dem Hochladen der Fallbearbeitung auf OLAT bestätigt die/der Studierende, dass sie/er die Fallbearbeitung selbständig und nur unter Zuhilfenahme der in den Verzeichnissen oder in den Anmerkungen genannten Quellen angefertigt hat und dass die Arbeit nicht bereits anderweitig als Leistungsnachweis verwendet wurde. Deshalb ist es nicht nötig, dass am Ende der Fallbearbeitung eine Selbständigkeitserklärung angefügt wird.