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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Atamer

HS22 / Proseminar: Privatautonomie im Schuldrecht - Grenzen der Vertragsfreiheit

I. Veranstaltungsinhalt

Das Proseminar Privatautonomie im Schuldrecht soll den Studierenden die Grenzen der Vertragsfreiheit illustrieren. Das schweizerische Vertragsrecht basiert auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Diese ist in der Privatrechtsordnung zentral. So kann jede potentielle Vertragspartei grundsätzlich frei entscheiden, ob und mit wem sie welchen Vertrag zu welchen Konditionen eingeht. Dennoch gibt es absolute Schranken der Privatautonomie, wie etwa in der Rechts- oder Sittenwidrigkeit oder der Übervorteilung der gegenüberstehenden Vertragspartei. Ziel der Veranstaltung ist es, diese Schranken zu beleuchten.

Das Verständnis der Thematik wird anhand der Analyse, Diskussion und Kommentierung einschlägiger Rechtsprechung des Bundesgerichts, kantonaler Gerichte, sowie von wissenschaftlichen Beiträgen gefestigt. Die Studierenden lernen ausserdem anhand dieser Materialien, sich kritisch mit Gerichtsurteilen und der Perspektive der Lehre auseinanderzusetzen. Die Interaktivität und Diskussion der Themen sowie das Aneignen des rechtswissenschaftlichen Handwerks stehen im Vordergrund der Veranstaltung.

Beachten Sie, dass die Veranstaltungen 3-8 (vom 18.11., 25.11., 2.12., 9.12. und  16.12.22) für die Gruppen 1-3 in Raum RAA-E-21 und die Gruppen 4-5 im Raum KOL-H-320 stattfinden werden. 

Gruppen Zeit Raum Dozierende
Gruppe 1 08:00-09:45

RAA-E-21

Florian T. Willi
Gruppe 2 08:00-09:45

RAA-E-12

ab 18.11.22 im RAA-E-21

Sophia Zademack
Gruppe 3 08:00-09:45

KO2-F-172

ab 18.11.22 im RAA-E-21

Dominik Bopp
Gruppe 4 08:00-09:45

KOL-H-320

Elena Koch
Gruppe 5 08:00-09:45

KO2-D-54

ab 18.11.22 im KOL-H-320

Patrick Honegger-Müntener

II. Ablauf

Die Thematik des Proseminars wird in einer allgemeinen Einführungsveranstaltung dargelegt und diskutiert. Ferner wird die Vorgehensweise für die Abfassung einer schriftlichen Arbeit aufgezeigt, dabei wird an die Lehrveranstaltungen Juristische Arbeitstechnik angeknüpft.

Im Rahmen einer Schreibphase bereiten die Studierenden schriftliche Arbeiten zu den jeweils zugeteilten Themen vor, welche sie in Kurzreferaten präsentieren.

Die Arbeiten sollen die Hauptfragestellung der Urteile herausfiltern und zusammenfassen und – unter Auseinandersetzung mit der weiteren Rechtsprechung bzw. den entsprechenden Lehrmeinungen (ggf. auch im Rechtsvergleich) – den Entscheid kommentieren.

Die Referate sollen die Entscheide und wissenschaftlichen Beiträge zusammenfassen, (kritisch) kommentieren und insbesondere Diskussionsmaterial für das Plenum liefern.

III. Administratives

Anmeldungen sind ab dem 17. August 2022 bis zum 06. September 2022 über das Modulbuchungstool einzureichen. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Nach Bestätigung der Anmeldung sind die Studierenden gebeten, bis zum 19. September, 09:00 Uhr drei Präferenzthemen (unter Angabe der Prioritäten 1–3) aus nachfolgender Themenliste Ihren jeweiligen Gruppenleitern mitzuteilen. Nach erfolgter Gruppeneinteilung ist eine Einschreibung in die entsprechende OLAT-Gruppe vorzunehmen. Die Angaben betreffend die Gruppenleiter*innen sind in den Gruppeninformationen auf OLAT zu finden.

Themenliste (PDF, 108 KB)

Das Seminar wird – vorbehältlich anderer Entwicklungen – als Präsenzveranstaltung geführt. Die Studierenden sind verpflichtet, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Die zugehörigen Materialien werden den Studierenden über OLAT zur Verfügung gestellt.

IV. Leistungsnachweis

1. Bewertung

Der Leistungsnachweis besteht in einer schriftlichen Arbeit. Diese wird nicht benotet, d.h. lediglich mit «pass» oder «fail» bewertet. Um die Proseminararbeit mit einem «pass» zu bestehen, muss die Falllösung formellen und materiellen Anforderungen genügen. Dabei werden die Arbeiten nach diesen Kriterien separat bewertet. Die Formalien sind somit nicht zu vernachlässigen.

In die Bewertung wird auch die Beteiligung und das Kurzreferat einfliessen.

2. Hinweise für die schriftliche Entscheidbesprechung 

Die Entscheidbesprechung darf nicht mehr als 25.000 Zeichen ohne Leerzeichen, mit Fussnoten umfassen (exkl. Titelblatt, Verzeichnisse, Eigenständigkeitserklärung).

Vor der Bearbeitung des Entscheides sollte die einschlägige Literatur zum konkreten Verfassen juristischer Arbeiten konsultiert werden. Es wird erwartet, dass Rechtsprechung und Literatur (Lehrbücher, Kommentare, allenfalls Zeitschriftenaufsätze) und weitere juristische Quellen zitiert werden. Ebenso wird Wert auf ein umfassendes und korrektes Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis gelegt.

Für Aufbau und Gliederung der Arbeit sowie für die Zitierweise der verwendeten Quellen gibt es verschiedene Konzepte. Empfohlen wird insbesondere

  • Forstmoser Peter/Ogorek Regina/Schindler Benjamin, Juristisches Arbeiten, Eine Anleitung für Studierende, 6. Auflage, Zürich 2018

Den Bearbeitern kommt hierbei eine gewisse Freiheit zu. Eine gewählte Zitierweise ist in der ganzen Arbeit beizubehalten (einheitliches und kohärentes Zitieren). Oberste Maxime ist, dass der Leser die zitierten Quellen auffinden kann.

Die Arbeit sollte ein Inhalts-, Abkürzungs-, Literatur- und – falls Materialien (Botschaften, Ratsprotokolle) verwendet werden – Materialienverzeichnis enthalten. Ein Judikaturverzeichnis ist nicht erforderlich.

Die Entscheidbesprechung ist wie folgt zu formatieren:

  • Seitenränder: oben 2.5 cm, unten 2.5 cm, links 2.5 cm, rechts 4 cm (Korrekturrand)
  • Haupttext: Schriftgrösse 12 pt; Zeilenabstand mind. 1.25; Blocksatz mit Silbentrennung; Schriftart frei wählbar, aber ähnlich wie Arial oder Times New Roman
  • Fussnoten: Schriftgrösse 10 pt; Zeilenabstand einfach

3. Einreichung und Abgabetermin

Die Entscheidbesprechung muss bis am 04. November 2022, 16:00 Uhr abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt per E-Mail an lst.atamer@rwi.uzh.ch (als PDF- und Wordfassung). Die Arbeit ist mit Vor- und Nachnamen zu beschriften (z.B. Muster.Max.pdf/Muster.Max.docx).

4. Referate

Das Kurzreferat darf max. 10 Minuten dauern. Wir bitten Sie, Ihre Präsentation im Vorfeld jeweils auf ihre Länge zu prüfen (Zeit stoppen o.ä.). Bitte beachten Sie, dass bei Überschreiten der 10-Minuten-Schwelle die Präsentation (aus Fairnessgründen) abgebrochen wird. Die anschliessende Diskussion wird in die zeitliche Limite nicht eingerechnet.

Zu jedem Kurzreferat ist jeweils eine Präsentation zu erstellen. Alle Präsentationen sind bis am 11. November 2022 digital (im PowerPoint Format) abzugeben (lst.atamer@rwi.uzh.ch). Bitte bringen Sie Ihre Präsentation auch auf einem USB-Stick zu Ihrem Vortragstermin mit.

VI. Zeitplan

Datum Inhalt Details
17. August 2022 Start der Anfragefrist

Modulbuchungstool

06. September 2022

Ende der Anfragefrist

Modulbuchungstool

11. September 2022 Ende der Zuteilungsfrist Modulbuchungstool
19. September 2022 Termin für das Einreichen der Themenwünsche bis 09:00 Uhr an die jeweiligen Gruppenleiter*innen Per E-Mail
23. September 2022 Einführung und Themenverteilung Präsenz
30. September 2022 Entscheidbesprechung und Hinweise zum Abfassen von schriftlichen Arbeiten

Präsenz

Gruppe 1 und 4 gemeinsam  und Gruppe 5 ersatzweise am 03.10.2022 (vgl. Hinweise oben).

30. September 2022 Bekanntgabe der Vortragstermine

Per E-Mail oder in der Veranstaltung

07. Oktober 2022 Abfassen der schriftlichen Arbeiten und Vorbereitung der Kurzreferate Studierende
28. Oktober 2022 Fragestunde Gruppenspezifisch
 
04. November 2022 Abgabe der Entscheidbesprechung Per E-Mail
11. November 2022 Abgabe der Präsentationen Per E-Mail
18. November 2022 Referate zu den Themen 1 bis 6 Präsenz
25. November 2022 Referate zu den Themen 7 bis 12 Präsenz
02. Dezember 2022 Referate zu den Themen 13 bis 18 Präsenz
09. Dezember 2022 Referate zu den Themen 19 bis 24 Präsenz
16. Dezember 2022 Referate zu den Themen 25 bis 30 Präsenz
16. Dezember 2022 Abschlussapéro Einladung folgt per E-Mail
Dezember 2022 Rückgabe der korrigierten Arbeiten Versand per E-Mail

 

Weiterführende Informationen

Proseminar

Salvator Mundi, Leonardo da Vinci, ca. 1500

Beim Salvator Mundi handelt es sich um das teuerste Gemälde der Welt (USD 450,3 Mio.). Das Gemälde gelangte aus verschiedenen Gründen – negativ konnotiert – in die Presse. So ist nach wie vor umstritten, ob es tatsächlich von Leonardo da Vinci stammt. Ferner erwarb der frühere Besitzer des Gemäldes, der russische Milliardär Dmitri Rybolowlew, dieses für USD 127 Mio. In der Folge klagte er den Schweizer Kunsthändler Yves Bouvier wegen Übervorteilung ein, weil dieser das Gemälde unmittelbar zuvor für USD 80 Mio. erstanden hatte.

achtung

Hinweis: Präsenzveranstaltung vom 30. September 2022

Beachten Sie, dass die Veranstaltung am 30. September 2022 für die Gruppe 4 gemeinsam mit Gruppe 1 im Raum KOL-E-21 stattfinden wird. 

 

Beachten Sie, dass die Veranstaltung vom 30. September für Gruppe 5 nicht an diesem Datum stattfindet, sondern ersatzweise am Mo, 03.10.2022, 08:00 - 09:45 im KOL-F-103.