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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Babusiaux

Privatrecht I

FS 2010

Erlaubte Hilfsmittelfür die Prüfung im Frühlingssemester Juni 2010

1. Skript der Studentendruckerei aus dem Studienjahr 2009/10 (kein Download), oder älteres Skript ab Studienjahr 2006/07 (kein Download). Das Anbringen eigenhändiger handschriftlicher Notizen in das Skript ist erlaubt.

Nicht erlaubt sind insbesondere das Einkleben, Einlegen oder sonstige Einfügen von Kopien, Downloads u.dgl. jeglicher Art in das Skript sowie die Mitnahme einer Print-Version des Skripts und der ausgedruckten Vorlesungsfolien.

2. ZGB und OR: Das jeweils gültige siehe: Merkblatt zu den Bachelorprüfungen (Ziff. VIII).

Nicht zugelassen sind im Übrigen gedruckte Werke, Mitschriften Dritter, Kopien aus Fachliteratur, Ausdrucke, z. Bsp. von Downloads oder Einge-scanntem, sowie elektronische Ressourcen.

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