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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Babusiaux

Römisches Privatrecht

V-Nr. 149 Termin:

Jeweils 12:15-13:45 (ohne Pause) im KOL-F-101.

Die Vorlesung ist die Fortsetzung der Vorlesung Römisches Privatrecht (HS 2013, Prof. Dr. Wolfgang Ernst) und handelt schwerpunktmässig vom römischen Erbrecht.

Auch im Erbrecht sind die wesentlichen Institute durch die Römer vorgeprägt worden. Aufgrund der Verbindungen zum Familien- und Eherecht ist aber auf einige historische Besonderheiten dieser Rechtsgebiete einzugehen.

Materialien:
Grundlage der Vorlesung ist das Skript „Römisches Privatrecht“ (HS 2013-FS 2014). Das Skript wird ergänzt durch fünf ergänzende Dokumente, die hier heruntergeladen werden können (Ergänzung I, II, III, IV und V). Auch der Stoff dieser Ergänzungen ist Teil der Vorlesung und damit prüfungsrelevant.

 

Ergänzung I Lektion 2 (PDF, 36 KB)

Ergänzung II Lektion 3 (PDF, 34 KB)

Ergänzung III Lektion 5 (PDF, 37 KB)

Ergänzung IV Lektion 10 (PDF, 34 KB)

Ergänzung V Lektion 12 (PDF, 18 KB)


Die Vorgehensweise in der Vorlesung:
Die Vorlesung wird nach folgendem Plan gelesen (provisorisch; jederzeit durch die Dozentin abänderbar). Zu jeder Lektion stehen weitere Materialien zur Verfügung, die wesentliche Ergebnisse der Vorlesung zusammenfassen und zur Repetition geeignet sind. Es wird empfohlen, diese Materialien zur jeweiligen Vorlesungsstunde mitzubringen, um handschriftliche Ergänzungen vornehmen zu können.

Die Vorlesung wird nicht per podcast aufgezeichnet. Fragen zum Stoff und zum Verständnis sind in oder nach der Vorlesung zu stellen.

Die Vorlesung wird nach folgendem (provisorischen) Plan gelesen. Abweichungen zur Planung sind jederzeit möglich.

Vorlesungsplan_RPR_FS14 (PDF, 53 KB)

Vorlesungsfolien (Passwortgeschützt)
Alle Folien als Pdf
17.02.2014
24.02.2014
03.03.2014
10.03.2014
17.03.2014
24.03.2014
31.03.2014
07.04.2014
14.04.20.14
05.05.2014
12.05.2014
19.05.2014

Weiterführende Informationen