Kolloquium im Gesellschaftsrecht HS26 (Gruppe 1)
Allgemeine Informationen
Veranstaltungsinhalt
Im Kolloquium zum Gesellschaftsrecht (Gruppe 1) wird der in der Vorlesung "Gesellschaftsrecht" behandelte Stoff anhand von Gerichtsurteilen repetiert und vertieft. Das Ziel ist es, den Studierenden den Vorlesungsstoff anhand konkreter Fälle verständlich zu machen und sie in die Analyse und Diskussion von Urteilen einzuführen.
Lernziele
- Erlernen der Falllösungstechnik im Gesellschaftsrecht.
- Erlernen des Aufbaus von Falllösungen.
- Verbesserung der Fähigkeit zur mündlichen Argumentation.
- Wiederholung des Stoffes der Vorlesung Gesellschaftsrecht.
- Vermittlung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Gesellschaftsrecht.
Ablauf
Jeden Dienstag zwischen dem 15.09.-15.12.2026, jeweils von 08:00 bis 09:45 Uhr im Raum RAI-H-041.
Unterrichtsmaterialien
Die Präsentationen sowie die zu besprechenden Bundesgerichtsentscheide werden jeweils am Tag des Kolloquiums unter denMaterialien bereitgestellt. Eine Vorbereitung im Vorfeld ist nicht erforderlich, da gemeinsam und spontan an den Themen gearbeitet werden soll. Ihre aktive Teilnahme ist dabei besonders geschätzt.
Es werden keine Podcasts der Veranstaltung erstellt.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.