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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Droese

Seminar HS23

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Verfahrensgrundrechte und Prozessmaximen

Unter Mitwirkung von Bundesrichter PD Dr. Christoph Hurni veranstalten wir im HS23 dieses Seminar; es findet am 4. und 5. Dezember 2023 in Zürich statt.
 

Dieses Seminar beschäftigt sich mit den Verfahrensgrundrechten und Prozessmaximen. Diese sind in der Prozessrechtspraxis zweifellos wichtig, doch handelt es sich um viel mehr als um blosse Technizitäten, deren Kenntnis in einem konkreten Verfahren vorteilhat sein mag. Mehr als alle anderen prozessrechtlichen Vorgaben spiegeln Verfahrensgrundrechte und Prozessmaximen gesetzgeberische Zielvorstellungen und zeigen, wie die Rechts- und die Prozessordnung die Parteien und die Gerichte «sieht»: Als unabhängige, eigenverantwortliche und deshalb sich selbst überlassene Einzelne oder als schutz- und anleitungsbedürftige Teile eines Ganzen, das Gericht und Parteien und letztlich die ganze Gesellschaft umfasst? Ist das Gericht eine entrückte Instanz über den Parteien, eine partnerschaftlich agierende Konfliktlösungsbehörde oder am Ende gar eine Dienstleisterin? Hat das Gericht die autoritative Entscheidung anzustreben oder möglichst die einvernehmliche Streiterledigung durch die Parteien fördern? Gibt es, was diese Fragen angeht, Unterschiede zwischen dem erstinstanzlichen Verfahren und dem Rechtsmittelprozess? Wer immer eine gegebene Prozessrechtswirklichkeit verändern (oder bewahren) will, wird sein Augenmerk auf diese Stellschrauben richten. Vertiefte Kenntnis dieser Zusammenhänge ist für das Verständnis des Zivilverfahrens grundlegend: Wozu dient – und wo endet - das rechtliche Gehör? Was ist das Verhältnis zwischen Richtermacht und Parteiherrschaft? Wie sind die Aufgaben auf die Protagonisten eines Zivilprozesses verteilt? Der Fragestellungen sind viele – wer sich mit ihnen beschäftigt, betreibt letztlich, was man als "allgemeine Verfahrenslehre" bezeichnen kann, denn es werden Querverbindungen und Unterschiede zu anderen Verfahrensordnungen erkennbar – etwa zum öffentlichen Prozessrecht, zum Strafprozessrecht oder zu ausländischen Prozessrechten und zu Schiedsordnungen.