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Der Artikel der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) befasst sich mit der Neugestaltung der Informationen im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen. Unabhängig von einem diesbezüglichen Vorstoss aus dem Nationalrat arbeitet die Bundeskanzlei bereits seit längerem an der Neugestaltung des Abstimmungsbüchleins. Dabei ist auch das Übergewicht der Darstellung der Position des Bundesrates im Vergleich zu derjenigen der Gegner bzw. der Initianten ein Thema. Prof. Glaser äussert sich in diesem Zusammenhang zur behördlichen Kommunikation vor Abstimmungen und insbesondere zu den rechtlichen Grundlagen.