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Mündliche Prüfung - Wichtige Hinweise! Es sind keine Hilfsmittel zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die folgenden 2 Erlasssammlungen werden bei der mündl. Prüfung vom Lehrstuhl zur Verfügung gestellt (es dürfen keine Gesetzestexte mitgebracht werden):
Die mündliche Prüfung wird protokolliert. Vor Beginn der Prüfung wird die/der Studierende um schriftliche Einwilligung zu einer Tonaufnahme der mündlichen Prüfung (zur Erstellung des Protokolls) angefragt. Die Tonaufnahmen werden spätestens nach Ablauf der Einsprachefrist gelöscht. Schreibsachen sind mitzubringen, Weisses A4-Papier wird zur Verfügung gestellt vom Lehrstuhl (für allfällige Notizen), zweisprachige Wörterbücher (Übersetzungswörterbücher) ohne Notizen sind erlaubt (sind selber mitzubringen). Viel Glück! |
Lehrveranstaltungsinhalt: siehe VVZ
Vorlesungsinformationen
V.-Nr. | 3213 |
Teil von Modul: |
Sanierungsrecht und Vertiefung im Konkursrecht |
Daten: |
Mi. 22.02.23,12:15-13:45 Uhr Mi. 10.05.23, 09.00-17:00 Uhr Do. 11.05.23, 09:00-17:00 Uhr Fr. 12.05.23, 09:00-17:00 Uhr |
Räume: |
Mi. 22.2.23, KOL-F-109 Mi. 10.5.23, KO2-F-152 Do. 11.5.23, KOL-G-217 Fr. 12.5.23, KOL-H-317 |
Lehrende: |
siehe VVZ |
Programm: | siehe VVZ |
Folien: | siehe hier |
Podcasts: | finden Sie auf der Seite Materialien |