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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Heiss

Masterarbeiten

Masterarbeiten können im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung (Seminar) verfasst werden. Die aktive Teilnahme am Seminar wird dabei vorausgesetzt, wie auch das Halten eines kurzen Vortrags (20 Minuten). Der verbindliche Einreichtermin für die Masterarbeit entspricht in diesem Fall dem Abgabetermin für die Seminararbeiten.

Für jede Masterarbeit muss die "Vereinbarung Masterarbeit" vollständig ausgefüllt werden, welche hier heruntergeladen werden kann:

http://www.ius.uzh.ch/studium/lehrveranstaltungen.html

Diese muss vor Beginn der Masterarbeit ausgefüllt und unterzeichnet dem Lehrstuhl abgegeben werden. Sie erhalten ein unterzeichnetes Exemplar zurück.

Masterarbeiten haben einen Umfang von 12 ECTS und weisen einen Umfang von 30 Textseiten auf.

Eine Verschiebung oder Annullierung des Abgabetermins von Masterarbeiten ist nur möglich, wenn zwingende, unvorhersehbare und unabwendbare Gründe, insbesondere Erkrankung, nachgewiesen werden können. Melden Sie sich in einem solchen Fall möglichst zeitnah beim Lehrstuhl.

Eine verspätet bzw. nicht abgegebene Masterarbeit wird mit der Note 1 bewertet und erscheint im Transcript of Records. Fehlversuche bei Masterarbeiten werden bei der Berechnung der Anzahl zulässiger Fehlversuche jedoch nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen sind im Merkblatt zu den Masterarbeiten enthalten, welches auch unter obigem Link zu finden ist.