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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Loacker

Stand der Dinge

Der Stand der Dinge auf einen Blick
(→ chronologische Updates jeweils weiter unten)

Das Vereinigte Königreich hat am 8. April 2020 bei der Schweiz als Depositar einen Antrag auf Beitritt zum Lugano-Übereinkommen hinterlegt.

Am 5. Mai 2021 hat die Europäische Kommission ihren Bericht zum Beitrittsgesuch des Vereinigten Königreichs zum Lugano-Übereinkommen veröffentlicht.

Nachdem das Vereinigte Königreich per 31. Januar des vergangenen Jahres als Mitgliedsstaat aus der Europäischen Union (EU) ausgeschieden war, endete per 31. Dezember 2020 darüber hinaus der Übergangszeitraum, in welchem es auf Anordnung der EU noch als Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens zu behandeln war.

Wie mit dem genannten Bericht publik gemacht worden ist, wurde der Antrag des Vereinigten Königreichs vom 8. April 2020 auf Beitritt zum Lugano-Übereinkommen  abgelehnt. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass nunmehr keine vergleichbaren wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Gesuchstellerin und der EU bestünden. Das Lugano-Übereinkommen sei eine flankierende Massnahme des Binnenmarktes und dem Verhältnis zwischen der EU mit den EFTA- bzw. EWR-Staaten vorbehalten.