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Am Lehrstuhl Prof. Loacker können Sie während des Studiums und je nach Semesterangebot Fallbearbeitungen, Proseminar-, Bachelor- und Masterarbeiten verfassen.
Dissertationsprojekte bedürfen einer vorgängigen Individualvereinbarung mit dem Lehrstuhlinhaber (s.u.).
Bitte beachten Sie, dass für schriftliche Arbeiten die Rahmenverordnungin der geltenden Fassung zur Anwendung gelangt.
Vorbehaltlich aktuellerer Informationen gelten folgende Vorgaben:
Nach erfolgreicher Einschreibung erhalten Sie unsere Zitierrichtlinien.
Für eine Fallbearbeitung von 3 ECTS gelten bei uns umfangmässig - exklusive Deckblatt, Verzeichnisse und Eigenständigkeitserklärung - folgende Angaben:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Studienreform Bologna-2021 neu auch Fallbearbeitungen des Assessments sowie jene der Aufbaustufe nur jeweils zweimal wiederholt werden können und ein Nichtbestehen dementsprechend einen Fehlversuch zur Folge hat.
Sofern unser Lehrstuhl Proseminare veranstaltet, finden Sie die entsprechenden Angaben im Vorlesungsverzeichnis.
Für eine Proseminararbeit von 3 ECTS gelten bei uns umfangmässig - exklusive Deckblatt, Verzeichnisse und Eigenständigkeitserklärung - folgende Angaben:
Grundsätzlich betreut Prof. Loacker Bachelorarbeiten nur im Rahmen eines Seminars. Ausnahmen können in Einzelfällen im Bereich des Technologierechts gemacht werden.
Für eine Bachelorarbeit von 6 ECTS gelten bei uns umfangmässig - exklusive Deckblatt, Verzeichnisse und Eigenständigkeitserklärung - folgende Angaben:
Grundsätzlich betreut Prof. Loacker Masterarbeiten nur im Rahmen eines Seminars. Ausnahmen können in Einzelfällen im Bereich des Technologierechts gemacht werden.
Für eine Masterarbeit von 12 ECTS gelten bei uns umfangmässig - exklusive Deckblatt, Verzeichnisse und Eigenständigkeitserklärung - folgende Angaben:
Der Abschluss einer Masterarbeitsvereinbarung (erhalten Sie am Lehrstuhl) verlangt insbesondere folgende Angaben:
Weitere Hinweise zum Verfassen einer Masterarbeit am Lehrstuhl Prof. Loacker finden Sie in unseren Zitierrichtlinien, welche Sie in der Vorbesprechung zum jeweiligen Seminar erhalten.
Die Betreuung eines Dissertationsprojekt ist in folgenden Fachbereichen möglich:
Einem Betreuungsgesuch, das per E-Mail direkt an den Lehrstuhlinhaber zu richten ist, sind folgende Unterlagen beizufügen:
Die von den Gesuchstellenden einzuhaltenden administrativen und formalen Vorgaben finden sich hier.
Die entsprechenden Abklärungen bei der Dokumentationsstelle für schweizerische, juristische Dissertationen in Fribourg sind selbständig vorzunehmen.
Eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen für den Abschluss des Doktorats finden Sie hier.