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Das Minor-Studienprogramm Recht 30 ECTS Credits wird im Zuge der Studienreform Bologna 2021 umstrukturiert. Anstelle der Wahlpflichtmodule müssen die Studierenden neu Pflichtmodule absolvieren und eine Fallbearbeitung schreiben.
Das Minor-Studienprogramm Recht 30 ECTS Credits vermittelt eine Einführung in die Rechtswissenschaft, methodische Grundlagen sowie Basiskompetenzen im Privatrecht und Öffentlichen Recht.
Im Einzelnen müssen die Studierenden folgende Module absolvieren:
Modul | Modultyp | ECTS |
---|---|---|
Einführung in die Rechtswissenschaft |
Pflicht |
3 |
Juristische Arbeitstechnik |
Pflicht |
1.5 |
Privatrecht I (Personenrecht) |
Pflicht |
4.5 |
Öffentliches Recht I (Staatsrecht, Grundrechte) |
Pflicht |
18 |
Fallbearbeitung Assessment |
Wahlpflicht |
3 |
Die Pflichtmodule können einmal wiederholt werden.
Die Wahlpflichtmodule Fallbearbeitung können je zweimal wiederholt werden. Sie sind durch andere Module des Wahlpflichtpools substituierbar.
Wer ist betroffen?
Die Übergangsregelung gilt für Studierende, welche bereits im FS21 in einem RWF-Minor-Studienprogramm auf Bachelorstufe eingeschrieben sind, dieses aber noch nicht abgeschlossen haben und nicht endgültig abgewiesen wurden. Mit Beginn des HS21 erfolgt ein Wechsel in das Minor-Studienprogramm Recht 30 ECTS Credits nach neuer Ordnung. Die bisherigen Module werden dann nicht mehr angeboten, soweit sie im neuen Studienprogramm nicht weitergeführt werden.
Für Studierende, die im FS21 nicht in einem Minor-Studienprogramm der RWF auf Bachelorstufe eingeschrieben sind, gilt die Übergangsregelung nicht. Bereits absolvierte Module nach alter Ordnung werden gemäss den Angaben in den Übergangstabellen zum Bachelorstudium berücksichtigt (Link).
Was ist zu beachten?
Bachelormodule, die vor dem Wechsel erfolgreich absolviert wurden, werden im revidierten Minor-Studienprogramm Recht 30 ECTS Credits nach Massgabe der nach alter Studienordnung erworbenen Anzahl ECTS Credits angerechnet. Für den Abschluss sind 30 ECTS Credits notwendig.
Um den Übergang im Minor-Studienprogramm Recht 30 ECTS Credits möglichst sanft zu gestalten, gilt weitestgehend Wahlfreiheit (RWF Bachelor-Modulangebot). Der Abschluss erfolgt nach neuem Recht.
Fehlversuche, welche bis und mit FS21 erlangt wurden, werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht bereits zu einem Ausschluss aus dem Studium geführt haben.
Übergangstabelle
Die Übergangstabelle gilt bis und mit FS24. Studierende, die bis Ende FS24 noch nicht alle für den Minor erforderlichen Studienleistungen erbracht haben, müssen die Voraussetzungen nach neuer Ordnung erfüllen.
Module nach altem Recht | ECTS | Module nach neuem Recht bzw. Übergangsrecht | ECTS | |
---|---|---|---|---|
Einführung in die Rechtswissenschaft |
3 |
erfüllt |
Einführung in die Rechtswissenschaft |
3 |
Rechtsgeschichte |
6 |
wird angerechnet |
|
|
Wahlpflichtpool I (Wahlpflichtmodule Grundlagen) | 6 | wird angerechnet | ||
Wahlpflichtpool II (Privatrecht I, Öffentliches Recht I, Strafrecht I) | 15 | wird angerechnet | ||
diverse Bachelor-Module der RWF |
27 |
Bei den Modulen nach neuer Ordnung gilt auch die Wiederholungsregelung gemäss neuer Ordnung. Wird ein Pflichtmodul der Assessmentstufe nach neuer Ordnung zweimal nicht bestanden, erfolgt die endgültige Abweisung.