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Das Minor-Studienprogramm Recht 60 ECTS Credits wird im Zuge der Studienreform Bologna 2021 umstrukturiert und ist ab dem HS21 deckungsgleich mit der neuen Assessmentstufe des Bachelor of Law UZH.
Im Einzelnen müssen die Studierenden folgende Module absolvieren:
Modul (und Lehrveranstaltungen) / Pool | Modultyp | ECTS |
---|---|---|
Einführung in die Rechtswissenschaft |
Pflicht |
3 |
Juristisches Arbeiten Wissenschaftliches Schreiben, Juristische Arbeitstechnik |
Pflicht |
3 |
Privatrecht I Personenrecht (Vorlesung und Übungen) |
Pflicht |
4.5 |
Strafrecht I Strafrecht AT I und II, Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT I, Übungen im Strafrecht I |
Pflicht |
12 |
Öffentliches Recht I Staatsrecht I und II, Grundrechte I und II, Übungen im Öffentlichen Recht I |
Pflicht |
18 |
Römisches Privatrecht Römisches Privatrecht I und II, Übungen im Römischen Privatrecht |
Pflicht |
7.5 |
Rechtsgeschichte (BLaw) Rechtsgeschichte (Vorlesung und Übungen) |
Pflicht |
6 |
Methodenlehre und Rechtstheorie |
Pflicht |
3 |
Fallbearbeitung Assessment Personenrecht / Strafrecht I / Öffentliches Recht I / Römisches Privatrecht |
Wahlpflicht |
3 |
Die Pflichtmodule können einmal wiederholt werden.
Die Wahlpflichtmodule Fallbearbeitung können je zweimal wiederholt werden. Sie sind durch andere Module des Wahlpflichtpools substituierbar.
Wer ist betroffen?
Die Übergangsregelung gilt für Studierende, welche bereits im FS21 in einem RWF-Minor-Studienprogramm auf Bachelorstufe eingeschrieben sind, dieses aber noch nicht abgeschlossen haben und nicht endgültig abgewiesen wurden. Mit Beginn des HS21 erfolgt ein Wechsel in das Minor-Studienprogramm Recht 60 ECTS Credits nach neuer Ordnung. Die bisherigen Module werden dann nicht mehr angeboten, soweit sie im neuen Studienprogramm nicht weitergeführt werden.
Für Studierende, die im FS21 nicht in einem Minor-Studienprogramm der RWF auf Bachelorstufe eingeschrieben sind, gilt die Übergangsregelung nicht. Bereits absolvierte Module nach alter Ordnung werden gemäss den Angaben in den Übergangstabellen zum Bachelorstudium berücksichtigt (Link).
Was ist zu beachten?
Bachelormodule, die vor dem Wechsel erfolgreich absolviert wurden, werden im revidierten Minor-Studienprogramm Recht 60 ECTS Credits nach Massgabe der nach alter Studienordnung erworbenen Anzahl ECTS Credits angerechnet. Für den Abschluss sind 60 ECTS Credits notwendig.
Um den Übergang im Minor-Studienprogramm Recht 60 ECTS Credits möglichst sanft zu gestalten, orientiert sich das Übergangscurriculum am bisherigen Leistungskatalog; der Abschluss erfolgt jedoch nach neuem Recht. Um das Curriculum zu vervollständigen, müssen die fehlenden, äquivalenten Module nach neuem Recht absolviert werden.
Fehlversuche, welche bis und mit FS21 erlangt wurden, werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht bereits zu einem Ausschluss aus dem Studium geführt haben.
Übergangstabelle
Die Übergangstabelle gilt bis und mit FS24. Studierende, die bis Ende FS24 noch nicht alle für den Minor erforderlichen Studienleistungen erbracht haben, müssen die Voraussetzungen nach neuer Ordnung erfüllen.
Module nach altem Recht | ECTS | Module nach neuem Recht bzw. Übergangsrecht | ECTS | |
---|---|---|---|---|
Einführung in die Rechtswissenschaft |
3 |
erfüllt |
Einführung in die Rechtswissenschaft |
3 |
Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre |
6 |
erfüllt |
Juristisches Arbeiten |
3 |
Methodenlehre und Rechtstheorie |
3 |
|||
Fallbearbeitung |
3 |
|||
Rechtsgeschichte |
6 |
erfüllt |
Rechtsgeschichte |
6 |
Wahlpflichtpool (Privatrecht I, Öffentliches Recht I, Strafrecht I) |
15 |
wird angerechnet |
||
Wahlpool |
30 | werden angerechnet | ||
diverse Bachelor-Module der RWF |
42-45 |
Bei den Modulen nach neuer Ordnung gilt auch die Wiederholungsregelung gemäss neuer Ordnung. Wird ein Pflichtmodul der Assessmentstufe nach neuer Ordnung zweimal nicht bestanden, erfolgt die endgültige Abweisung.