Notariatsprogramm
Das besondere Studienprogramm zur Vorbereitung auf die Notariatsprüfung des Kantons Zürich (Notariatsprogramm) wird im Zuge der Studienreform Bologna 2021 leicht umstrukturiert und dem Modulangebot nach neuer Ordnung angepasst.
Modulübersicht ab HS21
Das Notariatsprogramm umfasst insgesamt 90 ECTS Credits, die durch Pflicht- und Wahlpflichtmodule zu erwerben sind.
Im Einzelnen müssen die Studierenden folgende Module absolvieren:
Modul | Modultyp | ECTS |
---|---|---|
Einführung in die Rechtswissenschaft |
Pflicht |
3 |
Juristische Arbeitstechnik |
Pflicht |
1.5 |
Proseminar |
Pflicht |
3 |
Privatrecht I für Notariatsstudierende (Personenrecht) | Pflicht | 4.5 |
Privatrecht II für Notariatsstudierende (Obligationenrecht) | Pflicht | 13.5 |
Privatrecht III (Sachenrecht, Familienrecht, Erb-/Güterrecht) |
Pflicht |
16.5 |
ZPO/SchKG (Schwerpunkt SchKG) für Notariatsstudierende |
Pflicht |
6 |
Gesellschaftsrecht |
Pflicht |
6 |
Immobiliarsachenrecht |
Pflicht |
6 |
Sanierungsrecht und Vertiefung im Konkursrecht | Pflicht | 6 |
Güter- und Erbrecht vertieft | Pflicht | 6 |
Grundbuchrecht | Pflicht | 6 |
Notariatsrecht | Pflicht | 6 |
2 Fallbearbeitungen |
Wahlpflicht |
6 |
Wiederholungsregeln
Die Module Einführung in die Rechtswissenschaft sowie Juristische Arbeitstechnik können einmal wiederholt werden. Die weiteren Pflichtmodule können zweimal wiederholt werden.
Die Wahlpflichtmodule Fallbearbeitung können je zweimal wiederholt werden.
Übergangsregelung
Wer ist betroffen?
Die Übergangsregelung gilt für Studierende, welche den Notariatsstudiengang vor HS21 begonnen, aber nicht abgeschlossen haben und nicht endgültig abgewiesen wurden. Mit Beginn des HS21 erfolgt ein Wechsel in das Notariatsprogramm nach neuer Ordnung. Die bisherigen Module werden dann nicht mehr angeboten, soweit sie im neuen Studiengang nicht weitergeführt werden.
Was ist zu beachten?
Module, die vor dem Wechsel erfolgreich absolviert wurden, werden im revidierten Studienprogramm nach Massgabe der nach alter Studienordnung erworbenen Anzahl ECTS Credits angerechnet. Die noch nicht absolvierten Pflicht- und Wahlpflichtmodule müssen gemäss neuer Studienordnung erbracht werden. Insgesamt sind mindestens 90 ECTS Credits notwendig. In der Übergangsphase ist es nicht möglich, genau 90 ECTS Credits zu erreichen, weshalb für den Abschluss wenige mehr erlangt werden müssen (je nachdem, welche Module bereits absolviert wurden). Um den weiteren Studienverlauf sinnvoll zu planen, finden Sie auf dieser Webseite eine Übergangstabelle.
Fehlversuche, welche bis und mit FS21 erlangt wurden, werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht bereits zu einem Ausschluss aus dem Studienprogramm geführt haben.
Übergangstabelle
Module nach altem Recht | ECTS | Module nach neuem Recht bzw. Übergangsrecht | ECTS | |
---|---|---|---|---|
|
|
muss von Studierenden in der Übergangsregelung nicht erfüllt werden |
Einführung in die Rechtswissenschaft |
3 |
Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre |
6 |
erfüllt |
||
Juristische Arbeitstechnik |
1.5 | |||
Fallbearbeitung 1 |
3 | |||
Privatrecht I (OR AT, Personenrecht, Haftpflichtrecht) |
15 |
erfüllt |
Privatrecht I für Notariatsstudierende (Personenrecht) |
4.5 |
Privatrecht II für Notariatsstudierende (OR)* |
13.5 | |||
Privatrecht II (OR BT, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht) |
18 |
erfüllt |
Privatrecht III (Sachenrecht, Familienrecht, Erb-/Güterrecht) |
16.5 |
Obligationenrecht BT (Übergangsmodul)* | 6 | |||
Fallbearbeitung |
3 |
erfüllt |
Fallbearbeitung 2 |
3 |
|
|
muss von Studierenden in der Übergangsregelung nicht erfüllt werden |
Proseminar |
3 |
Seminararbeit | 6 | wird angerechnet als Wahlmodul | - | - |
SchKG und/oder Konkursrecht** | je 3 | erfüllt/erfüllen | ZPO/SchKG (Schwerpunkt SchKG) für Notariatsstudierende | 6 |
Gesellschaftsrecht für Notariatsstudierende | 6 | erfüllt | Gesellschaftsrecht | 6 |
Immobiliarsachenrecht | 6 | erfüllt | Immobiliarsachenrecht | 6 |
Sanierungsrecht und Vertiefung im Konkursrecht | 6 | erfüllt | Sanierungsrecht und Vertiefung im Konkursrecht | 6 |
Güter- und Erbrecht vertieft | 6 | erfüllt |
Güter- und Erbrecht vertieft |
6 |
Grundbuchrecht | 6 | erfüllt | Grundbuchrecht | 6 |
Notariatsrecht | 6 | erfüllt | Notariatsrecht | 6 |
*Privatrecht I und II nach altem Recht werden neu strukturiert und bestehen nach neuem Recht aus drei Modulen. Damit die erforderlichen Kompetenzen ohne inhaltliche Wiederholung erworben werden können, wird in der Übergangsphase zusätzlich zum «neuen» Modul Privatrecht II für Notariatsstudierende das Modul Obligationenrecht BT (Übergangsmodul) mit separater Prüfung angeboten.
**Studierende, die nur eines der beiden Module nach alter Ordnung erfolgreich absolviert haben, haben die Möglichkeit, das Modul nach neuer Ordnung zu absolvieren. Ansonsten müssen sie ein anderes (zusätzliches) Modul absolvieren, um mindestens 90 ECTS Credits zu erwerben (z.B. Proseminar).