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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Schriftliche Prüfung - Am Prüfungstag

Einlass

Bitte merken Sie sich Ihre Prüfungslaufnummer und finden Sie sich 30 Minuten vor Prüfungsbeginn am Prüfungsort ein. Wenig später beginnt der Einlass. Bitte halten Sie Ihren Legitimationsausweis zur Identifikation bereit.

Nach der Einlasskontrolle an der Messe dürfen Sie den Prüfungsbereich nicht mehr verlassen. Toiletten sind im Prüfungsbereich vorhanden.

In den Räumlichkeiten der UZH dürfen Sie nach der Einlasskontrolle den Prüfungsraum bis zum Prüfungsstart nicht mehr verlassen.

Studierende während der Prüfung

Die Prüfung

Bevor Sie Ihren Prüfungsplatz aufsuchen, werden Taschen und Jacken im markierten Bereich deponiert. Ihren Prüfungsplatz finden Sie an der Messe anhand Ihrer Prüfungslaufnummer auf den ausgehängten Sitzordnungen.

Bitte legen Sie den Legitimationsausweis auf den Schreibtisch. Des Weiteren dürfen Sie nur die zugelassenen Gesetzestexte, Schreibutensilien (keine Etuis), Papier, Wertsachen sowie Verpflegung an den Prüfungsplatz mitnehmen. Falls Sie das Portemonnaie an den Platz nehmen, wird dieses von den Aufsichten kontrolliert.

Es ist untersagt elektronische Geräte aller Art beispielsweise Handys, Kopfhörer oder Taschenrechner, unabhängig davon, ob sie ein- oder ausgeschaltet sind, an den Prüfungsplatz zu nehmen. Zusätzlich herrscht ein generelles Uhrenverbot. Uhren sind in den Räumen vorhanden.

Kurz vor Prüfungsbeginn erhalten Sie durch den/die Hörsaalverantwortliche/n wichtige Informationen. Bitte folgen Sie seinen/ihren Erläuterungen aufmerksam.

Die Aufgabenblätter dürfen vor Prüfungsbeginn nicht gewendet werden.

Wer die Prüfung vor Ablauf der offiziellen Prüfungszeit abgeben will, meldet sich beim Aufsichtspersonal. Eine vorzeitige Abgabe der Prüfung ist bis 15 Minuten vor Prüfungsende möglich. Danach darf der Hörsaal nicht mehr verlassen werden.

An der Messe Zürich bitten wir Sie, die Galerie umgehend ruhig zu verlassen. Toiletten finden Sie auf den unteren Etagen.  

Messe Eingang

Aufgabenlösung

Der Sachverhalt und die Fragen sind nicht abzuschreiben. Es ist auf eine knappe, präzise und sprachlich korrekte Formulierung zu achten, die alles Wesentliche enthält. Hingegen genügen blosse Stichworte nicht. Achten Sie auf eine übersichtliche Darstellung. Zur Begründung gehört auch die genaue Angabe der massgebenden Rechtsnormen. Die Begründung ist ebenso wichtig wie das Ergebnis. Richtige Antworten ohne Begründung werden in der Regel nicht bewertet.

Die Prüfungen müssen mit blauer oder schwarzer Farbe (kein Bleistift) geschrieben werden. Die Schrift muss sauber und klar sein. Ausführungen, die nicht oder nur mit besonderem Aufwand lesbar sind, werden nicht berücksichtigt.

Jede Aufgabe ist auf einem neuen Blatt zu beginnen. Die Blätter dürfen nur auf der Vorderseite beschriftet werden und müssen vollständig voneinander abgetrennt werden. Auf jeder Seite ist rechts ein breiter Rand (ca. 5 cm) für Korrekturvermerke freizuhalten. Jede Seite muss am oberen Rand mit der Fachbezeichnung, der Prüfungslaufnummer und der Seitenzahl versehen werden.

Der Name darf auf der Prüfung nicht vermerkt werden und auch die Angabe „Repetent/in“ ist untersagt. Fremdsprachige Kandidatinnen und Kandidaten dürfen auf der ersten Seite einen Vermerk machen, dass sie nicht deutscher Muttersprache sind.

Alle beschriebenen Blätter sind umgekehrt mit der Vorderseite nach unten abzulegen.

Am Ende der Prüfung legen Sie die Aufgaben- und Lösungsblätter mit dem Deckblatt zuoberst ins vorgesehene Kuvert. Bitte kontrollieren Sie sorgfältig, dass Sie alle Lösungsblätter abgeben. Die Aufgabenblätter dürfen nicht mitgenommen werden.

Werden keine Lösungsblätter abgegeben, muss dies auf dem Deckblatt mit Datum und Unterschrift vermerkt werden.

Anschliessend sammeln die Aufsichten die Kuverts ein. Die Studierenden bleiben an ihren Plätzen sitzen, bis der/die Hörsaalverantwortliche die Erlaubnis erteilt den Raum zu verlassen.

Prüfungsabbruch

Tritt während der Prüfung eine Prüfungsunfähigkeit ein (Krankheit oder Unfall), kann die Prüfung abgebrochen werden. Es ist auf das Deckblatt zu schreiben «Ich breche die Prüfung ab», und die Blätter sind mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Vorfall wird von der/dem Hörsaalverantwortlichen protokolliert.

Nach Abgabe der Prüfungsarbeit ist eine Berufung auf bekannte oder erkennbare Probleme ausgeschlossen, die eine leistungsbeeinträchtigende Wirkung hatten.

Weiterführende Informationen

Prüfungspapier

Nachfolgend finden Sie eine Druckvorlage, welche Sie als Prüfungspapier nutzen können.