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Besonderes Programm im Hinblick auf den Erwerb des Wahlfähigkeitszeugnisses für Notarinnen und Notare des Kantons Zürich.
In der Regel finden die Prüfungen wie folgt statt:
Die definitiven Prüfungstermine werden spätestens fünf Wochen nach Ablauf der Stornierungsfrist bekannt gegeben.
Wann welche Prüfungen abzulegen sind, finden Sie in der Studienordnung.