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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Schriftliche Arbeiten

Juristisches Arbeiten

Allgemeines

Im Rahmen des Moduls Juristisches Arbeiten können zur Dokumentation der aktiven Teilnahme an den Lehrveranstaltungen auch kleinere schriftliche Hausarbeiten verlangt werden. Weitere Informationen sind in der Modulbeschreibung im Vorlesungsverzeichnis zu finden. Das Modul wird jährlich im HS angeboten.

Buchung

Beim Modul Juristisches Arbeiten handelt es sich um ein Buchungsmodul. Die Veranstaltungen können nicht gewählt werden. Die Gruppeneinteilung erfolgt durch die Lehrstühle.

Fallbearbeitung in der Assessmentstufe

Allgemeines

Es ist eines der folgenden Wahlpflichtmodule zu absolvieren:

  • Fallbearbeitung im Römischen Privatrecht (mit Lernstoff des Moduls Römisches Privatrecht)
  • Fallbearbeitung im Personenrecht (mit Lernstoff des Moduls Privatrecht I)
  • Fallbearbeitung im Strafrecht I (mit Lernstoff des Moduls Strafrecht I)
  • Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht I (mit Lernstoff des Moduls Öffentliches Recht I) 

Die Fallbearbeitungen werden jeweils im Frühjahrssemester angeboten.

Anmeldung/Buchung

Die Anmeldung zur Fallbearbeitung im Assessment im Frühjahrssemester erfolgt jeweils bereits Ende November/Anfang Dezember des Herbstsemesters über das Studierendenportal. bitte beachten Sie die Termine und Fristen.

Zur Anmeldung (Studierendenportal)

Bei der Fallbearbeitung im Assessment handelt es sich um ein Anfragemodul. Um mit Sicherheit eine Zuteilung zu erhalten, ist es wichtig, für alle vier Fallbearbeitungen eine Anfrage zu stellen und eine Priorität zu vergeben.

Zeitlicher Ablauf und Wiederholung

Die Fälle werden in der ersten Januarwoche zur Bearbeitung ausgegeben und sind bis ca. Ende Februar abzugeben.

Wird die Fallbearbeitung nicht bestanden, kann während der vorlesungsfreien Zeit im Sommer eine Wiederholungsfallbearbeitung geschrieben werden. Die Fallausgabe erfolgt dabei Anfang Juni. Das Fachgebiet kann dabei nicht gewechselt werden. Die Buchung der Wiederholungsfallbearbeitung erfolgt erst im darauffolgenden Herbstsemester.

Nur Studierende, welche den ersten Fallbearbeitungsversuch nicht bestanden haben, erhalten im Studierendenportal unter «Meine Module» die Möglichkeit zur Anmeldung zur Wiederholungsfallbearbeitung.Obwohl die Fallbearbeitung während der Semesterferien geschrieben werden kann, erfolgt die Buchung erst im Herbstsemester.

Proseminar

Allgemeines
Bei der Proseminararbeit handelt es sich um den Leistungsnachweis des Pflichtmoduls Proseminar, welches jeweils im HS von verschiedenen Lehrstühlen zu verschiedenen Themen angeboten wird.

Unter folgendem Link steht Ihnen eine Auflistung der Proseminare des Herbstsemester 2023 zur Verfügung: Proseminarangebotsliste Herbstsemester 2023 (PDF, 92 KB)

Anfrage/Buchung/Stornierung:
Das Pflichtmodul Proseminar ist ein Anfragemodul. Beim Pflichtmodul Proseminar werden 22 verschiedene Veranstaltungen (=Gruppen) aus zahlreichen Themengebieten angeboten.

Zur Anmeldung (Studierendenportal)

Damit man das Modul buchen kann, muss während der Anfragefrist eine Anfrage gestellt werden. Das Modul wird nicht sofort gebucht. Es ist zu beachten, dass die Anfragefrist beim Proseminar von der üblichen Anfragefrist abweicht. Sie dauert eine Woche länger als bei anderen Anfragemodulen. Mit der Anfrage können für die angebotenen Proseminargruppen Präferenzen (hoch, mittel, niedrig) angegeben werden. Es ist auch möglich, keine Präferenz zu vergeben. Bei der Zuteilung zu den verschiedenen Gruppen werden die Präferenzen wie folgt berücksichtigt: Wenn möglich erhält man einen Platz bei einer Gruppe, für welche man die Präferenz «hoch» oder «mittel» gewählt hat; anschliessend einen Platz mit keiner Präferenz und zuletzt einen mit der Präferenz «niedrig». Gibt es für eine Proseminargruppe mehr Anfragen mit Präferenz «hoch» als es Plätze gibt, entscheidet der Zufall, wer einen Platz erhält. Wann spätestens man welche Platzzuteilung erhält, entnimmt man dem VVZ. Während der Nachrückfrist können auch Studierende, welche während der Anfragefrist keine Anfrage gestellt haben, freie Plätze direkt buchen. Ebenso ist es möglich die Gruppe zu wechseln, hierfür muss allerdings zuerst das Modul storniert und danach wieder neu gebucht werden. Nach Ablauf der Nachrückfrist ist ein Gruppenwechsel nicht mehr möglich und das Modul kann nur noch storniert werden (bis Ende Stornierunsfrist).

Die Voraussetzung für die Buchung des Moduls ist (wie bei allen anderen Aufbaustufenmodulen), dass alle Assessmentmodule bis auf eines erfolgreich absolviert wurden (vgl. § 37 RVO RWF). Eine Anfrage kann aber auch ohne die genannten Voraussetzungen nach § 37 RVO RWF gestellt werden.

Empfehlung zur Verteilung der Präferenzen ("hoch">"mittel">"keine Präferenz">"niedrig"):
Vergeben Sie die Präferenz "hoch" nur einmal und zwar für Ihre höchst favorisierte Proseminargruppe. Die Präferenz "mittel" sollten Sie möglichst vielen Proseminargruppen vergeben, welche Sie interessieren (mindestens 8x). Proseminargruppen, die Sie überhaupt nicht interessieren, vergeben Sie die Präferenz "niedrig". Die restlichen Proseminargruppen bleiben auf "keine Präferenz". 

Wiederholung:
Eine Wiederholung des Moduls ist im folgenden HS möglich. Das Modul ist für die Wiederholung erneut zu buchen.

Fallbearbeitung in der Aufbaustufe

Allgemeines

Es ist von folgenden Modulgruppen je ein Wahlpflichtmodul zu absolvieren.

Modulgruppe Fallbearbeitung im Privatrecht:

  • Fallbearbeitung im OR (mit Lernstoff des Moduls Privatrecht II)
  • Fallbearbeitung im Schadenersatzrecht (mit Lernstoff des Moduls Privatrecht II)
  • Fallbearbeitung im Arbeitsrecht (mit Lernstoff des Wahlpflichtmoduls Arbeitsrecht)
  • Fallbearbeitung im Privatrecht III (mit Lernstoff des Moduls Privatrecht III)
  • Fallbearbeitung im Gesellschaftsrecht (mit Lernstoff des Moduls Handels- und Wirtschaftsrecht

Modulgruppe Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht/Strafrecht:

  • Fallbearbeitung im Strafrecht II (mit Lernstoff des Moduls Strafrecht II)
  • Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II (mit Lernstoff des Moduls Öffentlichen Recht II)
  • Fallbearbeitung im Völkerrecht/Europarecht (mit Lernstoff des Moduls Völkerrecht/Europarecht)

Die Fallbearbeitungen werden jeweils im FS angeboten. Von den Fallbearbeitungen im Privatrecht steht die Fallbearbeitung im Gesellschaftsrecht jedes Jahr zur Verfügung. Die Fallbearbeitung Arbeitsrecht wird grundsätzlich ebenfalls im Jahresrhythmus durchgeführt, allerdings muss sie gemäss StudO nicht jedes Jahr stattfinden. Die anderen drei Fallbearbeitungen werden in folgendem Turnus angeboten:

Schriftliche Arbeiten

Diese Rotation startet im FS23 mit der Fallbearbeitung im OR. Das jeweilige Angebot wird im Vorlesungsverzeichnis publiziert.
Alle Fallbearbeitungen im Öffentlichen Recht/Strafrecht stehen in jedem FS zur Verfügung.

Anmeldung/Buchung

Die Anmeldung zur Fallbearbeitung im Aufbau erfolgt jeweils bereits Ende November/Anfang Dezember via Studierendenportal. Bei den Fallbearbeitungen der Aufbaustufe handelt es sich um Anfragemodule. Die RWF hat dazu spezielle Termine und Fristen

Zur Anmeldung (Studierendenportal)

Um mit Sicherheit eine Zuteilung zu erhalten, ist es erforderlich, für alle Fallbearbeitungen einer Modulbuchungsgruppe eine Anfrage zu stellen und eine Priorität zu vergeben.
Wurde bereits eine Fallbearbeitung in einer der Modulbuchungsgruppen in einem früheren Semester erfolgreich absolviert, kann dennoch eine weitere Fallbearbeitung der gleichen Modulbuchungsgruppe angefragt und gebucht werden.

Pro Semester und Modulbuchungsgruppe kann aber immer nur eine Fallbearbeitung gebucht werden. Maximal kann somit pro Semester eine Fallbearbeitung aus der Modulbuchungsgruppe Fallbearbeitungen Privatrecht und eine Fallbearbeitung aus der Modulbuchungsgruppe Fallbearbeitungen Öffentliches Recht/Strafrecht gebucht werden.

Zeitlicher Ablauf und Wiederholung

Die Fälle werden jeweils in der ersten Januarwoche zur Bearbeitung ausgegeben. Der Abgabetermin wird spätestens bei der Anmeldung bekannt gegeben.
Es werden keine Wiederholungsfallbearbeitungen angeboten, so dass eine Wiederholung erst ein Jahr später möglich ist. Das nicht bestandene Modul kann wiederholt oder durch ein anderes Modul derselben Modulgruppe ersetzt werden.

Bachelorarbeit

Allgemeines

Die Bachelorarbeit ist ein Pflichtmodul. Sie wird im Rahmen eines Seminars absolviert. Somit müssen sich die Studierenden für ein Seminar anmelden (Anfragemodul), um das Modul zu absolvieren. Das Seminarangebot des Folgesemesters wird jeweils im März bzw. im Oktober publiziert, die Arbeit wird allerdings erst im Folgesemester geschrieben und die Leistung auch erst im Folgesemester verbucht. Es sind die angegebenen Voraussetzungen zu beachten.

Anmeldung/Buchung

Das Pflichtmodul Bachelorarbeit ist ein Anfragemodul. Bei diesem Pflichtmodul werden verschiedene Veranstaltungen (=Seminare) aus zahlreichen Themengebieten angeboten.

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt jeweils nach der Publikation des Seminarangebotes im Studierendenportal. Die Buchung des Pflichtmoduls Bachelorarbeit erfolgt analog zum Proseminar (siehe oben). Die RWF hat dazu spezielle Termine und Fristen.

Zur Anmeldung (Studierendenportal)

Verbesserung/Wiederholung

Die Betreuungsperson legt fest, ob eine ungenügende Bachelorarbeit verbessert werden kann. Bei nichtbestandener Bachelorarbeit ist für die Wiederholung eine erneute Seminaranmeldung nötig.

Leistungen von Moot Courts und Model United Nations

Ebenfalls als Bachelorarbeit angerechnet werden Leistungen von Moot Courts und Model United Nations, die auf Bachelorstufe angeboten werden. Weitere Informationen und Auskünfte sind dem Vorlesungsverzeichnis und den Webseiten der Lehrstühle zu entnehmen.

Fallbearbeitung im Master

Allgemeines

Das Pflichtmodul «Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht» ist im MLaw Rechtswissenschaft zu absolvieren. Es wird in jedem Semester angeboten, wobei jeweils Fallbearbeitungen zu verschiedenen Themenbereichen zur Auswahl stehen.

Anfrage/Buchung

Die Fallbearbeitung ist ein Anfragemodul. Zu den verschiedenen Themen können Präferenzen angegeben werden. Es sind genügend Plätze für das Modul vorhanden (Präferenz kann nicht garantiert werden). Ein Nachrücken auf Plätze, die durch Stornierungen frei geworden sind, ist während der Nachrückfrist möglich.

Masterarbeit

Masterarbeit im MLaw Rechtswissenschaften

Allgemeines

Die Masterarbeit ist ein Pflichtmodul. Für das Schreiben der Masterarbeit wird vorausgesetzt, dass die Studierenden im Masterstudiengang eingeschrieben sind (§ 39 RVO RWF). Sie kann im Rahmen eines Seminars absolviert werden. Es ist auch möglich, mit einem Fakultätsmitglied, einer Emeritae/einem Emeriti der Fakultät, einer/einem Titularprofessor*in oder einer/einem Privatdozierenden eine individuelle Vereinbarung über eine Masterarbeit (PDF, 1 MB) zu treffen. Wird die Arbeit im Rahmen eines Seminars absolviert, beachte man das Seminarangebot. Dieses wird jeweils im März bzw. im Oktober für das Folgesemester publiziert. Es sind die angegebenen Voraussetzungen zu beachten.

Anfrage/Buchung

Das Pflichtmodul Masterarbeit ist ein Anfragemodul wenn die Arbeit im Rahmen eines Seminares geschrieben wird. Bei diesem Pflichtmodul werden verschiedene Veranstaltungen (=Seminare) aus zahlreichen Themengebieten angeboten.

Die Anmeldung zur Masterarbeit im Rahmen eines Seminars erfolgt jeweils nach der Publikation des Seminarangebotes im Studierendenportal. Die Buchung des Pflichtmoduls Masterarbeit erfolgt analog zur Bachelorarbeit. Die RWF hat dazu spezielle Termine und Fristen.

Zur Anmeldung (Studierendenportal)

Verbesserung/Wiederholung

Die Betreuungsperson legt fest, ob eine ungenügende Masterarbeit verbessert werden kann.  
Bei nichtbestandener Masterarbeit ist für die Wiederholung eine erneute Seminaranmeldung bzw. eine neue individuelle Vereinbarung über die Masterarbeit nötig.

Leistungen von Moot Courts und Model United Nations

Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, werden auch Leistungen im Rahmen von Moot Courts und Model United Nations, die mindestens 12 ECTS Credits umfassen, als Masterarbeit angerechnet. Weitere Informationen und Auskünfte sind dem Vorlesungsverzeichnis und den Webseiten der Lehrstühle zu entnehmen.

Masterarbeit im MLaw International and Comparative Law

Die Informationen zur Masterarbeit im MLaw Rechtswissenschaft gelten auch für den MLaw International and Comparative Law.

Ausserdem ist darauf zu achten, dass die Masterarbeit im Studienprogramm International and Comparative Law auf Englisch zu verfassen ist.

Wird die Masterarbeit im Rahmen eines Seminars geschrieben, kann dies bei genügenden Deutschkenntnissen auch ein Seminar sein, welches grundsätzlich auf Deutsch durchgeführt wird. Diesfalls entscheidet die Betreuungsperson darüber, ob die Deutschkenntnisse der/des Studierenden für die Teilnahme am Seminar ausreichen. Notenrelevante, mündliche Seminarbeiträge müssen dennoch auf Englisch erfolgen.

Weitere schriftliche Hausarbeiten auf allen Stufen

Bei Wahlmodulen auf Bachelor- und Masterstufe sowie bei Wahlpflichtmodulen auf Masterstufe können als Leistungsnachweise weitere schriftliche Hausarbeiten vorgesehen werden.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen

Weiteres zu schriftlichen Arbeiten ist im Merkblatt zu den Leistungsnachweisen enthalten.

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