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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Master of Law UZH Rechtswissenschaft ab HS 2021

ECTS Credits

Das Studienprogramm Master of Law UZH Rechtswissenschaft umfasst 90 ECTS Credits.

Sprache

Deutsch

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zu einem Masterstudiengang der Universität Zürich finden Sie hier Informationen.

Allgemeine Beschreibung

Der Master of Law UZH dient der Vertiefung verschiedener Bereiche des Rechts. Dieses Masterprogramm bietet Gestaltungsfreiheit und lässt eine Spezialisierung ebenso zu wie eine Vertiefung von rechtswissenschaftlichen Fachkompetenzen.

Im Studienprogramm Master of Law UZH sind fünf Pflichtmodule im Umfang von 30 ECTS Credits zu absolvieren. 12 ECTS Credits müssen mit Modulen aus dem Wahlpflichtpool Grundlagen erlangt werden. 36 ECTS Credits werden mit Wahlmodulen belegt, wobei 6 ECTS Credits ausserfakultär erworben werden können. Ausserdem ist eine Masterarbeit im Umfang von 12 ECTS Credits zu verfassen.

Studienprogramm

Modul ECTS Modul-
typ
Absolvierungsturnus Leistungsnachweis
und Bewertungsart
Zivilverfahrensrecht

12

Pflicht

wird im HS angeboten, einsemestrig schriftliche Prüfung, 3h, benotet

Handels- und

Wirtschaftsrecht II

6

Pflicht

wird im HS angeboten, einsemestrig schriftliche Prüfung, 2h, benotet

Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht/Strafverfahrensrecht (WuV)

6

Pflicht

wird im HS und FS angeboten, zweisemestrig schriftliche Prüfung, 2h, benotet

Steuerrecht I

3

Pflicht

wird jedes Semester angeboten, einsemesterig

schriftliche Prüfung, 2h, benotet

Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht

3

Pflicht

wird jedes Semester angeboten, einsemestrig

schriftliche Arbeit, benotet

Wahlpflichtmodule Grundlagen

12

Wahlpflicht

nach Ankündigung

nach Ankündigung, benotet

Wahlmodule
(gesamtes RWF-Modulangebot auf Masterstufe, ausserfakultäre Module im Umfang von max. 6 ECTS)

36

je nach Modul nach Ankündigung

je nach Modul

Masterarbeit

12

Pflicht

keine feste Semesterzuordnung

schriftliche Arbeit, benotet

Total

90      

Wiederholungsregeln

Die Pflichtmodule können zweimal wiederholt werden.

Für die Wahlpflicht- und Wahlmodule gilt ein gemeinsames Fehlversuchsmaximum von 8 Fehlversuchen. Solange das Fehlversuchsmaximum nicht erreicht ist, sind die einzelnen Wahlpflicht- und Wahlmodule beliebig oft wiederholbar, sofern sie erneut angeboten werden, und innerhalb des jeweiligen Pools substituierbar. Das Nichtbestehen von Modulen, die nicht von der RWF angeboten werden, wird beim Fehlversuchsmaximum nicht berücksichtigt.

Studienabschluss

Master of Law UZH

Weiterführende Informationen