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Das Studienprogramm Master of Law UZH Rechtswissenschaft umfasst 90 ECTS Credits.
Deutsch
Der Master of Law UZH dient der Vertiefung verschiedener Bereiche des Rechts. Dieses Masterprogramm bietet Gestaltungsfreiheit und lässt eine Spezialisierung ebenso zu wie eine Vertiefung von rechtswissenschaftlichen Fachkompetenzen.
Im Studienprogramm Master of Law UZH sind fünf Pflichtmodule im Umfang von 30 ECTS Credits zu absolvieren. 12 ECTS Credits müssen mit Modulen aus dem Wahlpflichtpool Grundlagen erlangt werden. 36 ECTS Credits werden mit Wahlmodulen belegt, wobei 6 ECTS Credits ausserfakultär erworben werden können. Ausserdem ist eine Masterarbeit im Umfang von 12 ECTS Credits zu verfassen.
Modul | ECTS | Modul- typ |
Absolvierungsturnus | Leistungsnachweis und Bewertungsart |
---|---|---|---|---|
Zivilverfahrensrecht |
12 |
Pflicht |
wird im HS angeboten, einsemestrig | schriftliche Prüfung, 3h, benotet |
Handels- und Wirtschaftsrecht II |
6 |
Pflicht |
wird im HS angeboten, einsemestrig | schriftliche Prüfung, 2h, benotet |
Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht/Strafverfahrensrecht (WuV) |
6 |
Pflicht |
wird im HS und FS angeboten, zweisemestrig | schriftliche Prüfung, 2h, benotet |
Steuerrecht I |
3 |
Pflicht |
wird jedes Semester angeboten, einsemesterig |
schriftliche Prüfung, 2h, benotet |
Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht |
3 |
Pflicht |
wird jedes Semester angeboten, einsemestrig |
schriftliche Arbeit, benotet |
Wahlpflichtmodule Grundlagen |
12 |
Wahlpflicht |
nach Ankündigung |
nach Ankündigung, benotet |
Wahlmodule |
36 |
je nach Modul | nach Ankündigung |
je nach Modul |
Masterarbeit |
12 |
Pflicht |
keine feste Semesterzuordnung |
schriftliche Arbeit, benotet |
Total |
90 |
Die Pflichtmodule können zweimal wiederholt werden.
Für die Wahlpflicht- und Wahlmodule gilt ein gemeinsames Fehlversuchsmaximum von 8 Fehlversuchen. Solange das Fehlversuchsmaximum nicht erreicht ist, sind die einzelnen Wahlpflicht- und Wahlmodule beliebig oft wiederholbar, sofern sie erneut angeboten werden, und innerhalb des jeweiligen Pools substituierbar. Das Nichtbestehen von Modulen, die nicht von der RWF angeboten werden, wird beim Fehlversuchsmaximum nicht berücksichtigt.
Master of Law UZH