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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Leistungsnachweise und Abschluss

Wiederholungsregeln und endgültige Abweisung

Es gelten die Wiederholungsregeln derjenigen Fakultät, an welcher die Module gebucht werden.

An der Zürcher Fakultät gilt jeder als ungenügend bewertete Leistungsnachweis als Fehlversuch. Es sind maximal sechs Fehlversuche gestattet. Sieben Fehlversuche oder mehr haben die endgültige Abweisung zur Folge.
Die Masterarbeit sowie das Modul Zivilverfahrensrecht können an der Zürcher Fakultät je zweimal wiederholt werden. Die anderen Module können beliebig oft wiederholt werden, solange das Fehlversuchsmaximum nicht überschritten ist. 
Nicht bestandene Wahlpflichtmodule können durch andere Wahlpflichtmodule derselben Modulgruppe ersetzt werden. Nicht bestandene Wahlmodule können durch beliebige Wahlmodule der jeweiligen Fakultät ersetzt werden.

Leistungsnachweise

Die Studierenden erhalten von der Heimfakultät nach jedem Semester eine Aufstellung über die bisher erworbenen ECTS Credits und die erzielten Noten. Nicht bestandene Module werden ebenfalls ausgewiesen. Die an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich erworbenen ECTS Credits und die erzielten Noten werden ebenfalls auf einem Transcript of Records aufgeführt. Studienleistungen anderer Universitäten können nicht an den Studienabschluss angerechnet werden. Die Studierenden sind im Rahmen der Vorschriften der Studienordnung frei, wie viele und welche Module sie pro Semester belegen.