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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Immatrikulation und Teilnahme

Voraussetzungen

Die Teilnahme an einem zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengang setzt die Immatrikulation an der Universität Zürich oder an der Universität Lausanne voraus.

Die Einschreibung in den Joint Degree Studiengang an der Universität Zürich ist zwingend notwendig. Wählen Sie hierzu den Studiengang MLaw UZH UNIL (JDP, RVO21).

Immatrikulation/Einschreibung

Die Universität, an der die Immatrikulation erfolgt, ist die Heimuniversität, die andere Universität ist die Gastuniversität.

Anmeldung an der Gastuniversität

Die Joint Degree Masterstudierenden müssen sich an ihrer Gastuniversität anmelden, bevor sie an dieser ein oder mehrere Semester studieren können. Joint Degree Masterstudierende, deren Heimuniversität die Université de Lausanne ist, müssen sich für ihr erstes Semester an der Zürcher Fakultät über folgenden Link anmelden: 
https://studentservices.uzh.ch/uzh/application#/Logon
Allgemeine Informationen zur Anmeldung für das erste Semester an der Zürcher Fakultät finden Sie auf der folgenden Webseite: 
http://www.uzh.ch/de/studies/application/chmobilityin.html

Bei dieser Anmeldung muss angegeben werden, wie viele Semester an der Zürcher Fakultät mutmasslich studiert wird. Im Zweifel ist es besser, ein Semester zu viel anzugeben.

Dabei gelten folgende Anmeldefristen:

  • 31. Juli für das Herbstsemester
  • 31. Januar für das Frühjahrssemester

Für ein zweites oder drittes Semester an der Zürcher Fakultät ist keine erneute Anmeldung notwendig, sofern bei der Anmeldung für das erste Semester die entsprechende Anzahl Semester angegeben wurde.

Bei Fragen zur Anmeldung an der Zürcher Fakultät wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei der Universität Zürich.

Bitte beachten (zur "Immatrikulationsbestätigung" bei der Online-Anmeldung an der Zürcher Fakultät):

  • zukünftige Lausanner Joint Degree-Masterstudierende, die in ihrem ersten Joint Degree-Semester an der Zürcher Fakultät studieren wollen, reichen bei der Online-Anmeldung den Brief der Lausanner Partnerfakultät mit der (vorbehaltlichen) Zulassungsbestätigung zum Joint Degree-Masterstudiengang ein (vgl. «Votre demande de transfert en Maîtrise universitaire en Droit des universités de Zurich et Lausanne»).
  • Lausanner Joint Degree-Masterstudierende, die frühestens ab ihrem zweiten Joint Degree-Semester an der Zürcher Fakultät studieren wollen, reichen bei der Online-Anmeldung die aktuelle "Immatrikulationsbestätigung" der Service des immatriculations et inscriptions der UNIL ein.

Studiengangswechsel

Ein Wechsel von einem Masterstudiengang einer Partnerfakultät in einen zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengang ist möglich.