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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Outgoings

Diese Informationen richten sich an Studierende der Rechtswissenschaften an der UZH, welche sich für einen Austausch im Ausland interessieren. Unten finden Sie eine Kurzübersicht. Details können Sie den Unterseiten entnehmen.

Mobilitätsprogramme

 

Europa

Die Rechtwissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich unterhält derzeit SEMP-Abkommen (Swiss European-Mobility-Program, ehemals Erasmus) mit 59 Partneruniversitäten aus 24 europäischen Ländern. Diese bilden die Grundlage für den Studierendenaustausch zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Partneruniversitäten.

Mobilitätsprogramme Europa

Fakultätsabkommen

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich unterhält derzeit zwanzig Abkommen mit Rechtswissenschaftlichen Fakultäten renommierter Universitäten in der ganzen Welt. An einem Austausch können ausschliesslich Studierende der Rechtswissenschaften der Universität Zürich teilnehmen.

Fakultätsabkommen                             

Gesamtuniversitäre Abkommen

Die Universität Zürich kooperiert mit ausgewählten Universitäten aus der ganzen Welt. Die Möglichkeit eines Austausches steht Studierenden aller Fachrichtungen offen.

Gesamtuniversitäre Abkommen

Selbstorganisierte Mobilität

Falls zwischen der ausländischen Universität, an der Sie studieren wollen, und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bzw. der Universität Zürich kein Abkommen besteht, können Sie den Austausch selbst organisieren.

Auf der Website der Abteilung Global Student Experience finden Sie Informationen und Tipps zur selbstorganisierten Mobilität.

Finanzen und Stipendien

Für Informationen bzgl. der Finanzierung des Mobilitätsaufenthaltes, klicken Sie hier

Für Informationen zu Stipendien bzgl. des Fakultätsabkommens, klicken Sie hier

Bewerbung

 

Die Bewerbung für das ganze akademische Jahr läuft ab dem 1. November bis zum 15. Januar online via  Mobility Online. Informationen zu den einzelnen Programmen finden Sie auf den Unterseiten dieser Website.

Restplätze für das Frühjahrssemester werden in einer zweiten Runde vom 1. Juli bis 15. Juli vergeben: Freie Plätze zweite Bewerbungsrunde FS 24 (PDF, 104 KB)

Anerkennung von Studienleistungen

 

In der Regel können Studierende die im Ausland erworbenen Studienleistungen an der RWF UZH anerkennen lassen. Dabei gibt es jedoch gewisse Einschränkungen welche zu beachten sind.

Detaillierte Informationen finden sie auf unserer Website unter:

Anrechnung

Bachelorstudiengang

In der internationalen Mobilität erworbene Studienleistungen können im Umfang von bis zu max. 90 ECTS Credits an den Bachelor of Law anerkannt werden, wenn sie:

  • als Wahlmodul integrierbar,
  • dem Pflichtmodul «Völkerrecht/Europarecht», oder einem Wahlpflichtbereich der Aufbaustufe thematisch zugeordnet werden können oder
  • gleichwertig sind.

Die Studienleistungen werden mit Note anerkannt, sofern eine Note vergeben wird.

Absolvierte juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als Wahlmodul integrierbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet. Die Anzahl ECTS Credits werden umgerechnet, wobei der Umrechnungsschlüssel vom Studiendekanat festgelegt wird.

Masterstudiengang

In der internationalen Mobilität erworbene Studienleistungen können im Umfang von bis zu max. 45 ECTS Credits an die Studienprogramme Rechtswissenschaft oder International and Comparative Law anerkannt werden, wenn sie:

  • als Wahlmodul integrierbar,
  • einem Wahlpflichtbereich oder dem Pflichtmodul Fallbearbeitung Öffentliches Recht thematisch zuordenbar oder
  • gleichwertig sind.

Die Studienleistungen werden mit Note anerkannt, sofern eine Note vergeben wird.

Absolvierte juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als Wahlmodul integrierbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet. Die Anzahl ECTS Credits werden umgerechnet, wobei der Umrechnungsschlüssel vom Studiendekanat festgelegt wird.

An den Master of Law UZH International and Comparative Law können ausschliesslich absolvierte juristische Praktika in englischer Sprache anerkannt und angerechnet werden.

Aktuelles

Stipendiemögllichkeiten für Mobilitätsaufenthalt in Bangkok HS 24 / FS 25

Für das akademische Jahr 2024/2025 erhalten Studierende, die einen Mobilitätsaufenthalt an der Chulalongkorn University Bangkok, Thailand absolvieren, die Möglichkeit, ein Stipendium in Höhe von CHF 2'500 pro Semester zu erhalten. Dieses Stipendium wird ausschliesslich an einen einzigen Studierenden vergeben und geht an die Person mit dem höchsten Notendurchschnitt Leistungen.

Weiterführende Informationen

Erfahrungsberichte

Informationen von Mobilitätsstudierenden für Mobilitätsinteressierte finden Sie in deren Erfahrungsberichten.

Mobilität-Bewerbungen für das akademische Jahr 2023/24

Das Bewerbungsportal Mobility Online ist ab dem 1. November 2023 bis zum 15. Januar 2024 für Bewerbungen für das akademische Jahr 2024/25 geöffnet. Den Link zur Registrierung und Bewerbung finden Sie hier: Registrierung Mobility Online
Vom 1. Juli bis zum 15. August 2024 findet eine zweite Bewerbungsrunde für das FS 25 statt. Die Liste der verfügbaren Restplätze wird hier publiziert.

 

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