Summer/Winter Schools

Neben der Möglichkeit einen Austauschaufenthalt im Rahmen unserer Kooperationsabkommen zu absolvieren, können Sie zudem Summer/Winter Schools, welche von einer Hochschule oder Universität angeboten werden, im Ausland besuchen und sich die Leistungen auf Antrag (mit entsprechendem Zertifikat/Diplom) unter Umständen anerkennen lassen.

Bei Summer/ Winter Schools handelt es sich um selbstorganisierte Kurzaufenthalte, deren Organisation (Recherche und rechtzeitige Anmeldung etc.) in den Verantwortungsbereich der Studierenden fällt. Wir empfehlen in jedem Fall, vor dem Aufenthalt eine allfällige Anerkennbarkeit beim Student Center abzuklären.

Anerkennung an den Bachelor- und Masterstudiengang  

Die Anerkennung der Summer/Winter Schools ist nur bei vollständig abgeschlossener Assessmentstufe möglich.

Summer/Winter Schools  europäischer Partneruniversitäten (PDF, 50 KB) der RWF UZH werden entsprechend der  Anerkennungsrichtlinien im Umfang der ECTS anerkannt, welche von der jeweiligen Universität im Leistungsausweis angegeben werden. Bei anderen Hochschulen in- und ausserhalb Europas behält sich das Studiendekanat vor, die Anzahl ECTS Credits zu überprüfen bzw. umzurechnen. Der Umrechnungsschlüssel wird vom Studiendekanat festgelegt.

In jedem Fall ist vorgängig ein Anerkennungsantrag zu stellen.

Masterstudierende müssen den Nachweis erbringen, dass die Kurse ausschliesslich für Masterstudierende (Graduate Students) gelten.

 

Zuständigkeiten

Für die Überprüfung einer allfälligen Anerkennung einer Summer oder Winter School ist ausschliesslich das Student Center zuständig. Bitte reichen Sie dafür ein ausgefülltes Anerkennungsformular ein.

Aktuelle Summer/ Winter Schools

 

 

Wichtige Info LUISS Summer School «European and Comparative Company Law: Capital Market»

Update 15.1.2020: Die LUISS wird den Wortlaut auf dem Transcript folgend ändern: "The Summer School Course is worth 8 ECTS points for postgraduate students. It is up to the home Universities to decide under their discretion how many credits may be awarded to undergraduate students”. Die Summer School wird nur mit dem entsprechenden Wortlaut auf dem Transcript of Records anerkannt.

Die Zulassungsbestimmungen der LUISS finden Sie  hier (PDF, 121 KB).

Finanzielle Unterstützungmöglichkeiten

Die RWF bietet keine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer Summer oder Winter School.
Für einige ausgewählte Summer Schools an Partneruniversitäten der UZH gibt es jedoch die Möglichkeit ein Stipendium (UZH Scholarship for Short Programs) zu beantragen.

Genauere Informationen finden Sie hier

Hierfür zuständig ist die GSE.