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Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Bachelorstudierende
Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Masterstudierende
Gute bis sehr gute Sprachkenntnisse des Gastlandes resp. der Unterrichtssprache sind erforderlich, um Studienleistungen an der Gastuniversität erbringen zu können. Es wird mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt,. wobei verschiedene Sprachnachweise (Schweizer Matura, Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.) akzeptiert werden.
Von diversen Partneruniversitäten werden offizielle Sprachnachweise verlangt. Es ist frühzeitig durch die Studierenden auf den Webseiten der Partneruniversitäten abzuklären, ob ein solcher Sprachnachweis gefordert wird.
Für die Bewerbung an der LUISS wird kein Sprachzertifikat vorausgesetzt. Genügende Sprachkenntnisse sind jedoch notwendig. Es muss daher bei der Bewerbung an der RWF UZH ein Sprachnachweis vorgelegt werden.
Studierende müssen sich via Mobility Online bewerben.
Das Bewerbungsportal Mobility Online ist ab dem 1. November für Bewerbungen für das darauffolgende akademische Jahr geöffnet. Die Bewerbungsfrist für Abkommen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät endet jeweils am 15. Januar. Den Link zur Registrierung und Bewerbung finden Sie hier: Registrierung Mobility Online
Studierende, die sich bereits auf Mobility Online registriert haben, nutzen bitte den folgenden Link um ihre Bewerbung zu vervollständigen, einzusehen oder während ihres Austausches die erforderlichen Unterlagen hochzuladen: Mobility Online
Der Anmeldung sind folgende Unterlagen digital (in PDF-Format) beizulegen:
Studierende können sich parallel für mehrere Mobilitätsprogramme (SEMP/Erasmus, Fakultätsabkommen, Gesamtuniversitäre Abkommen, ISEP) bzw. Studierende in einem Minor-Studienprogramm bei mehreren Fakultäten gleichzeitig bewerben.
Bitte beachten Sie die besonderen Erfordernisse für eine Studienplatzzuteilung am King’s College London und am Trinity College Dublin in der SEMP Broschüre (PDF, 380 KB)
Bitte beachten Sie, dass die Nominierung durch die RWF stets unter dem Vorbehalt der Zulassung durch die Partnerfakultät steht.
Anmeldeschluss Die Bewerbung samt erforderlichen Unterlagen muss im Mobility Online am 15. Januar um 23:59 Uhr eingereicht sein. |
15. Januar |
Platzzuteilung Bekanntgabe der Studienplatzzuteilung an die Bewerberinnen und Bewerber. |
Bis Anfang Februar |
Anmeldung bei der GSE und den Partneruniversitäten Weiterleitung der Nominierungen durch das Student Center der RWF UZH an die Global Student Experience (GSE) der Universität Zürich und an die Partneruniversitäten. |
Februar-April |
Kontaktaufnahme durch die Partnerfakultät Kontaktaufnahme der Partneruniversitäten bezüglich Anmeldung, Wohnungssuche, Sprachkurse usw. Nominierte Studierende, die erst im Frühjahrssemester am SEMP/Erasmus-Programm teilnehmen, werden unter Umständen später von der Partneruniversität kontaktiert. |
April-Juni |
Informationsveranstaltung Obligatorische Informationsveranstaltung für die nominierten Studierenden mit folgendem Inhalt: Anrechnungsmöglichkeiten der im Ausland erbrachten Studienleistungen, Anrechnungsverfahren, weitere praktische Informationen zum Auslandsstudium, Zuständigkeiten etc. |
Mai |
Anmeldung an der Partneruniversität Anmeldung bei der Partneruniversität. Bitte beachten Sie deren Fristen! |
Mai-November |
Anrechnungsantrag Einreichen des Anrechnungsantrags gemäss den Informationsblättern der RWF UZH zur Anrechnung von Studienleistungen in den Bachelor-/Masterstudiengang (Internationale Mobilität). |
Vor Antritt des Mobilitätsstudiums |
Stipendien/Anrechnungsgesuche Einreichen des Studienberichts bei der Global Student Experience (GSE), zusammen mit einer Bestätigung der Gastuniversität über die genaue Aufenthaltsdauer an dieser. Danach erhalten die Studierenden den restlichen Betrag des Stipendiums. Einreichen des Anrechnungsgesuchs bei der Mobilitätsstelle der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. |
Nach dem Mobilitätsstudium |
Ein Austausch über die Abkommen der RWF UZH ist für Studierende in einem Minor-Studienprogramm Recht nur möglich, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: