2.1. Ich möchte mich sowohl für einen Austausch mittels SEMP und/oder Fakultätsabkommen und/oder Gesamtuniversitäres Abkommen bewerben. Wie gehe ich vor?
Im Mobility Online können unabhängig der Art des Abkommens drei Wunschuniversitäten gewählt werden. Die Anmeldung für verschiedene Abkommen im Mobility Online erfolgt daher nach gleichem Schema wie für mehrere Universitäten eines gleichen Abkommens.
2.2. Ich möchte einen SEMP-Austausch machen, muss ich ein Sprachzertifikat einreichen?
Sie können sich über die Webseite der Partneruniversität informieren, ob ein Sprachzertifikat benötigt wird.
Wird kein Sprachzertifikat von der Partneruniversität verlangt, müssen Sie dennoch Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung an der RWF UZH nachweisen, wobei mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt wird. Als Sprachnachweise werden für die Bewerbung an der RWF UZH unterschiedliche Arten von Nachweisen akzeptiert. Beispielsweise: Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.
Für die Bewerbung für das King’s College London und das Trinity College Dublin muss zwingend ein Sprachnachweis nach Angaben der Partnerfakultät der Bewerbung beigelegt werden.
Von der LUISS wird kein Sprachzertifikat vorausgesetzt. Der Nachweis über genügend Sprachkenntnisse ist jedoch notwendig. Es muss daher bei der Bewerbung an der RWF UZH ein entsprechender Sprachnachweis vorgelegt werden.
2.3. Ich möchte einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommen machen, muss ich ein Sprachzertifikat einreichen?
Zu den relevanten Zuteilungskriterien für einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommens zählen auch die vorhandenen Sprachkenntnisse. Die Studierenden, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung einen Sprachnachweis gemäss Vorgaben der Partnerfakultät vorlegen können, sind somit im Vorteil.
Wird kein Sprachzertifikat von der Partneruniversität verlangt, müssen Sie dennoch Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung an der RWF UZH nachweisen, wobei mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt wird. Als Sprachnachweise werden für die Bewerbung an der RWF UZH unterschiedliche Arten von Nachweisen akzeptiert. Beispielsweise: Schweizer Matura, Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.
2.4 Die Partneruniversität braucht nicht zwingend ein Sprachzertifikat, sondern akzeptiert auch eine Bestätigung des Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Wo kann ich eine solche Bestätigung einholen?
Das Student Center bestätigt die Sprachkenntnisse, wenn Studierende eine Sprachstandbescheinigung vorweisen können. Diese können Sie beim Sprachenzentrum in den Sprachen Französisch, Spanisch und Italienisch einholen.
2.5. Ich habe mich für einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommen beworben und wurde in der ersten Bewerbungsrunde abgelehnt. Kann ich mich wieder bewerben?
Grundsätzlich ja. Allerdings sind bei einer durchschnittlichen oder niedrigen Durchschnittsnote die Erfolgschancen eher gering, denn für sämtliche Fakultätsabkommen wird eine bestimmte Durchschnittsnote vorausgesetzt. Ist die Durchschnittsnote nicht erreicht, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Es ist daher möglich, dass eine Bewerbung aufgrund der Durchschnittsnote der Bewerberin/des Bewerbers abgelehnt wurde, obwohl es noch freie Plätze gab.
Wurde die Bewerbung trotz guter Durchschnittsnote abgelehnt, empfiehlt es sich die Bewerbung zu verbessern (z.B. die Zusatzqualifikationen mittels eines Praktikums).
2.6. Ich muss bei der Bewerbung einen Studienplan einreichen. Gibt es eine Vorlage?
Eine Vorlage zu einem provisorischen Studienplan finden Sie
hier. Bewerber/-innen können jedoch auch einen eigenen Studienplan erstellen. Bei der Erstellung eines Studienplans ist es wichtig, dass Bewerber/innen sich mit dem Studienangebot der Partnerfakultät (sofern möglich) und mit den Anrechnungsmöglichkeiten auseinandergesetzt haben. Es ist für jede Partneruniversität ein Studienplan zu erstellen (Ausnahme: SEMP-Abkommen). In Mobility Online gibt es nur ein Feld um den Studienplan hochzuladen, daher sollten die Studienpläne in einem PDF hochgeladen werden.
2.7. Ich möchte die im Ausland erbrachten Leistungen sowohl im Bachelor als auch im Master anrechnen lassen bzw. Mastermodule im Ausland vorholen. Für welche Stufe muss ich mich bewerben?
Wenn das Vorholen von Mastermodule erlaubt ist (siehe Frage 1.2), wird empfohlen sich für einen Austausch auf Masterstufe zu bewerben. Bei einer allfälligen Platzzuteilung werden Sie bei der Partneruniversität auf Masterstufe nominiert. Im Ausland absolvierte Mastermodule sind im Bachelor gemäss Anrechnungsrichtlinien anrechenbar, Bachelormodule können jedoch nicht im Master angerechnet werden (Ausnahme: fachfremde Wahlmodule).
2.8. Habe ich bessere Chancen einen Studienplatz zu erhalten, wenn ich mich für mehrere Partneruniversitäten bewerbe?
Grundsätzlich ja. Die Zuteilungskriterien für die SEMP- und Fakultätsabkommen gelten für alle Bewerbungen. Sollte eine Zuteilung für die erste Priorität nicht möglich sein, wird die Bewerbung für eine Zuteilung für die zweite und dritte Priorität geprüft.
2.9. Ich möchte mich für mehrere Partneruniversitäten bewerben. Muss ich für jede Partneruniversität ein Motivationsschreiben einreichen?
Für die Abkommen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, sowohl die SEMP-Abkommen als auch die Fakultätsabkommen, muss jeweils ein kurzes Motivationsschreiben beigelegt werden. In Mobility Online gibt es nur ein Feld um das Motivationsschreiben hochzuladen, daher sollten die Motivationsschreiben in einem PDF hochgeladen werden.
2.10. Habe ich grössere Chancen auf einen Platz, wenn ich mich sowohl für das HS als auch für das FS bewerbe?
Nein, da nur eine bestimmte Anzahl Plätze pro akademisches Jahr (nicht pro Semester) zur Verfügung stehen, spielt es keine Rolle für welches Semester man sich bewirbt. Sie vergrössern Ihr Chance einen Platz zu bekommen also nicht, wenn Sie FS oder HS wählen. Es ist nicht möglich, das Bewerbungsformular zweimal auszufüllen.