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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Selbstorganisierte Mobilität

Falls zwischen der ausländischen Universität, an der Sie studieren wollen, und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bzw. der Universität Zürich kein Abkommen besteht, können Sie den Austausch selbst organisieren.

Auf der Website der Abteilung Global Student Experience finden Sie Informationen und Tipps zur selbstorganisierten Mobilität.

Bitte beachten Sie, dass für die Anrechnung von Studienleistungen, die anlässlich eines selbstorganisierten Austausches erbracht wurden, das Student Center der der RWF UZH zuständig ist.

Falls Sie einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Universität selbst organisieren, bitten wir Sie, das ausgefüllte Anmeldeformular (siehe rechte Spalte) vor Antritt des Auslandaufenthaltes dem Student Center der RWF UZH zukommen zu lassen.

Weiterführende Informationen

Selbstorganisation eines Auslandstudiums