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Studierende, die mit dem Doktorat gemäss der Promotionsordnung vom 30.8.1994 begonnen haben, können bis längstens Ende Frühjahrssemester 2015 nach der alten Ordnung promovieren.
Sind alle Bedingungen gemäss der Promotionsordnung (PO 1994) erfüllt, kann sich die oder der Doktorierende für die Promotion anmelden. Die Anmeldung zur Doktorpromotion erfolgt online und ist gleichzeitig mit der Abgabe der Dissertation beim Referenten bzw. bei der Referentin vorzunehmen. Mit der Anmeldung anerkennen Sie die Erklärung betreffend Publikation der Dissertation.
Sobald die Dissertation von der Fakultät angenommen worden ist, erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten die Druckgenehmigung sowie die Einladung zur Promotionsfeier.
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