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Benjamin N. Cardozo School of Law - Yeshiva University, New York, USA

Exchange Agreement

Das Exchange Agreement zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der Benjamin N. Cardozo School of Law besteht seit April 2024 und soll die Kooperation im Bereich der Forschung und der Lehre sowie den studentischen Austausch fördern und zu gemeinsamen Ausbildungsprojekten anregen. Zudem soll es den interkulturellen Austausch und Verständnis zwischen den Angehörigen der beiden Institutionen ermöglichen.

Spezifische Informationen:

Link zur Partnerfakultät

Kooperationsinhalt: Studentenaustausch, Realisation von Forschungsprojekten, Austausch von Fakultätsmitgliedern und Forschungsmitarbeitern zur gegenseitigen Unterstützung der wissenschaftlichen Mitarbeiter.

Anzahl der Teilnehmer: 2 Semesterplätze (Bachelor oder Master). Es ist nicht möglich, zwei Semester als Mobilitätsstudierende an der Cardozo School of Law zu studieren.

Dauer des Studienaufenthalts: Ein Semester.

Studiengebühren an der Partnerfakultät: Immatrikulation an der Heimuniversität, keine zusätzlichen Studiengebühren.

Unterrichtssprache an der Partnerfakultät: Englisch.

Mindestnotendurchschnitt: 4.7

Sprachnachweis: TOEFL min. 100 / IELTS: 7.5 overall (Änderungen vorbehalten).

Sonstiges: Um die Einreiseformalitäten, entsprechende Bewilligungen für die Dauer des Studienaufenthalts, notwendige Krankenversicherung etc. müssen sich die Teilnehmer des Austausches selbständig kümmern.

Besonderes:  UZH-Studierende haben im Zeitraum von 3 Jahren nach Beginn ihres Austauschsemesters an der Cardozo School of Law die Möglichkeit, ein weiteres Semester an der Partneruniversität zu studieren und den LL.M. Abschluss zu erlangen. An der Cardozo School of Law können dabei im Rahmen der Mobilität erbrachte Studienleistungen in gewissem Umfang an das LL.M.-Studienprogramm angerechnet werden. Diese Möglichkeit kann nach Abschluss des Masterstudiums an der UZH innerhalb von 3 Jahren nach Beginn ihres Mobilitätssemesters an der Cardozo School of Law wahrgenommen werden. Für das weitere LL.M. Studium an der Cardozo School of Law bezahlen Sie Semestergebühren bzw. 50 % der gesamten LL.M.-Studiengebühren. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Partneruniversität, Kontaktdaten werden auf Anfrage gerne bereitgestellt.