Auflagen Recht ab HS 21
Für das Lehrdiplom werden eine Einführung in die Rechtswissenschaft, methodische Grundlagen sowie Basiskompetenzen im Privatrecht und Öffentlichen Recht vermittelt.
Im Einzelnen müssen die Studierenden folgende Module absolvieren:
Modul | ECTS | Modul- typ |
Absolvierungs- turnus und -zeitpunkt |
Leistungsnachweis und Bewertungsart |
---|---|---|---|---|
Einführung in die Rechtswissen- schaft |
3 | Pflicht | einsemestrig, Herbstsemester | Onlinetest im Herbstsemester, bestanden/nicht bestanden |
Juristische Arbeitstechnik | 1.5 | Pflicht | einsemestrig, Herbstsemester | dokumentierte aktive Teilnahme an LV, bestanden/nicht bestanden |
Privatrecht I | 4.5 | Pflicht |
zweisemestrig, Beginn im Herbstsemester |
schriftliche Prüfung im Frühjahrssemester, benotet, 1.5 Std. |
Öffentliches Recht I | 18 | Pflicht | zweisemestrig, Beginn im Herbstsemester | schriftliche Prüfung im Frühjahrssemester, benotet, 3 Std. |
Fallbearbeitung Assessment (Privatrecht I oder Öffentliches Recht I) | 3 | Wahl- pflicht |
einsemestrig, Früjahrssemester | schriftliche Arbeit im Früjahrssemester, bestanden/nicht bestanden |
Der Tabelle können die regulären Prüfungstermine entnommen werden. Alle angegebenen Prüfungen werden jedoch sowohl im Herbst- als auch im Frühjahrssemester angeboten.
Die Pflichtmodule können einmal wiederholt werden.
Die Wahlpflichtmodule Fallbearbeitung können je zweimal wiederholt werden. Sie sind durch andere Module des Wahlpflichtpools substituierbar.
Die Module sind in dem Semester zu buchen, in welchem Sie die Prüfung ablegen möchten. Weitere informationen zur Modulbuchung finden Sie hier.