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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Jositsch

Fallbearbeitungen

Fallbearbeitung im Strafrecht II (Frühlingssemester 2024)

Im Rahmen des Studienmoduls «Strafrecht II» und der Lehrveranstaltung «Übungen im Strafrecht II» der Aufbaustufe haben die Studierenden die Möglichkeit, eine Fallbearbeitung zu verfassen.

 

Anmeldung, Platzzuteilung und Stornierung

Die Zahl der Teilnehmenden ist beschränkt. Die Anmeldung für die Fallbearbeitung erfolgt über das Vorlesungsverzeichnis. Studierende können sich ab Mittwoch, 22. November, 10:00 Uhr bis Dienstag, 5. Dezember 2023, 24:00 Uhr, anmelden. Die Platzzuteilung, für welche die Fakultät zuständig ist, erfolgt bis zum 11. Dezember 2023 um 22:00 Uhr. Die Anmeldung kann vom Freitag, 8. Dezember, 10:00 Uhr, bis zum Sonntag, 24. Dezember 2023, 24:00 Uhr, storniert werden. Eine spätere Stornierung hat zur Folge, dass die Fallbearbeitung mit «nicht bestanden» bewertet wird. Vorbehalten bleiben die üblichen Rückzugsgründe.

 

Publikation des Sachverhalts

Der Sachverhalt ist ab Mittwoch, 3. Januar 2024 erhältlich:

Fallbearbeitung_Strafrecht_II_Sachverhalt_FS24 (PDF, 129 KB)

 

Inhalt

Die Fallbearbeitung besteht aus einem Fall, den die Studierenden anhand der gestellten Aufgabe und Hinweise lösen sollen. Inhaltlich knüpft der Gegenstand der Fallbearbeitung an den Stoff an, welcher auf Assesmentstufe im «Strafrecht I» und im Rahmen der Vorlesung «Strafrecht II» des Herbstsemesters 2023 vermittelt wurde. Bewertet werden insbesondere der Aufbau, die Vollständigkeit, die Korrektheit und Stringenz der Ausführungen, die Schwerpunktsetzung, die Auseinandersetzung mit problematischen Punkten und die Argumentation.

 

Formalien

Bewertet wird die Fallbearbeitung insbesondere im Hinblick auf die im Nachfolgenden aufgelisteten Kriterien.

  • Schrift: Times New Roman, Grösse im Haupttext 12, Grösse bei Fussnoten 10 Punkt
  • Zeilenabstände: im Haupttext 1.5, bei Fussnoten 1.0 Punkt
  • Seitenränder: oben 2.5 cm, unten 2 cm, links 2.5 cm, rechts 3 cm
  • Paginierung: Das Titelblatt ist nicht zu paginieren. Der Vorspann ist mit römischen Ziffern zu paginieren (I, II, III usw.). Der Haupttext ist mit arabischen Ziffern zu paginieren (1, 1.1, 1.1.1, a, b usw.).
  • Umfang: 10 bis maximal 12 Seiten (exkl. Titelblatt, Verzeichnissen und Eigenständigkeitserklärung; inkl. Textfeldern, Leerzeichen, Fuss- und Endnoten). Ausführungen, die den Umfang überschreiten werden bei der Korrektur und für die Bewertung nicht berücksichtigt.
  • Aufbau: Titelblatt, Verzeichnisse (Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis), Hauptteil, Eigenständigkeitserklärung. Die Reihenfolge dieses Aufbaus ist einzuhalten.
  • Titelblatt: Titel: Fallbearbeitung «Strafrecht II», Semester der Abgabe, verantwortlicher Professor, Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail, Matrikel-Nr. und Semester des/der Studierenden.
  • Eigenständigkeitserklärung: Text «Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende schriftliche Arbeit selbstständig und nur unter Zuhilfenahme, der in den Verzeichnissen oder in den Anmerkungen genannten Quellen angefertigt habe. Ich versichere zudem, diese Arbeit nicht bereits anderweitig als Leistungsnachweis verwendet zu haben. Eine Überprüfung der Arbeit auf Plagiate unter Einsatz entsprechender Software darf vorgenommen werden.» inklusive Unterschrift des/der Studierenden.
  • Weiteres, insbesondere Zitierung, Art und Dichte der Belege, Verarbeitung von Judikatur und Literatur: Die Vorgaben hierzu sind dem folgenden Werk zu entnehmen: Forstmoser Peter/Ogorek Regina/Schindler Benjamin: Juristisches Arbeiten, Eine Anleitung für Studierende, 7. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2023.

 

Sprache

Die Arbeit ist in Deutsch abzufassen. Die Ausführungen müssen in ausformulierten Sätzen erfolgen (keine Stichworte). Fallbearbeitungen, die in einer anderen Sprache oder lediglich in Stichworten verfasst sind, werden mit «nicht bestanden» bewertet.

 

Abgabe der Fallbearbeitung

Die Fallbearbeitung ist bis am Mittwoch, 28. Februar 2024, um 23:59 Uhr MEZ, über das Abgabefenster auf OLAT im PDF-Format einzureichen. Die Datei ist wie folgt zu beschriften:  «Matrikelnummer_Fallbearbeitung_SR_II» (z.B. 12-345-678_Fallbearbeitung_SR_II). Sämtliche Bestandteile der Fallbearbeitung (Titelblatt, Verzeichnisse, Hauptteil und Eigenständigkeitserklärung) sind zusammen in einem PDF-Dokument einzureichen. Der Sachverhalt der Fallbearbeitung ist hingegen nicht einzureichen. Der Eingang der Fallbearbeitung wird automatisch über OLAT bestätigt. Diese Bestätigung ist für den Nachweis des Eingangs massgebend. Auf mehrere Dateien verteilte (auch bei mehreren Versionen der Arbeit), falsch bezeichnete, verspätet eingereichte, in anderen Dateiformaten als PDF oder auf andere Weise (z.B. E-Mail, Post, persönliche Übergabe) zugesandte, übergebene oder hochgeladene Arbeiten gelten als nicht eingereicht und werden nicht korrigiert. Dasselbe gilt für die Einreichung der Fallbearbeitung durch Studierende, die nicht in der jeweiligen Gruppe eingeschrieben sind. Eine verspätete Abgabe ist nicht möglich.

 

Bewertung der Fallbearbeitung

Die Fallbearbeitung wird mit «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet. Die bestandene Fallbearbeitung ist Voraussetzung für die Zuteilung von drei ECTS-Punkten. Sie stellt zugleich einen der im Rahmen der Aufbaustufe zu absolvierenden Leistungsnachweis dar. Bewertet werden der Inhalt und die Formalien der Fallbearbeitung gemäss den obgenannten Kriterien. Grobe Fehler formeller Natur können für sich allein zur Folge haben, dass die Fallbearbeitung mit «nicht bestanden» bewertet wird. Bei nicht bestandenen Fallbearbeitungen besteht keine Möglichkeit einer Überarbeitung.

 

Rückgabe der korrigierten Fallbearbeitungen

Die korrigierten Fallbearbeitungen werden grundsätzlich nicht zurückgegeben. Auf Anfrage können Studierende bis zum Ende der Einsprachefrist Einsicht in die Korrekturen nehmen.

 

Vorgehen bei offenen Fragen

Bei administrativen Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiendienste. Bei spezifischen administrativen Fragen zur Fallbearbeitung stehen wir Ihnen gerne unter lst.jositsch@ius.uzh.ch  zur Verfügung. Fragen zu den materiellen und formellen Anforderungen an die Fallbearbeitung werden nicht beantwortet.