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Rechtswissenschaftliche Fakultät Zentrum für Stiftungsrecht

Fundatio Europaea

Das Projekt einer Europäischen Stiftung, der sogenannten "Fundatio Europaea", verläuft weiterhin harzig. Mit dieser supranationalen Rechtsform soll die grenzüberschreitende gemeinnützige Stiftungstätigkeit innerhalb der EU erleichtert werden. Einmal mehr konnte indes am 19. November 2014 im Rahmen des Ausschusses der ständigen Vertreter der 28 EU-Mitgliedstaaten (sog. COREPER I) kein Konsens über das Europäische Stiftungsstatut erzielt werden. Damit ist es auch unter der italienischen Ratspräsidentschaft gescheitert, einen allen Mitgliedsstaaten zusagenden Entwurfstext zu konzipieren. Bereits der erste Kommissionsvorschlag für ein europäisches Stiftungsstatut vom 8. Februar 2012 (FE-VO) war auf herbe Kritik gestossen. Dieser Verordnungsentwurf ist in der Zwischenzeit so breit wie kontrovers diskutiert worden und hat in Form von Kompromissvorschlägen punktuelle Änderungen erfahren. Nun sollte ein letzter Versuch unternommen werden, im COREPER I einen politischen Kompromiss zu finden, was allerdings ein weiteres Mal misslungen ist. Ob dieses Scheitern das Ende der Fundatio Europaea bedeutet, ist derzeit unklar. Es liegt nun an der EU-Kommission bzw. an der aktuellen Trio-Ratspräsidentschaft (Zusammenarbeit von Italien, Lettland und Luxemburg im Rahmen ihres aufeinander folgenden Ratsvorsitzes vom 31. Juli 2014 bis 31. Dezember 2015), über das weitere Schicksal des Europäischen Stiftungsstatuts zu entscheiden. Dass es doch noch gelingt, sämtliche Vorbehalte gegen das Europäische Stiftungsstatut zu überwinden und die notwendige Einstimmigkeit zu erreichen, ist derzeit jedoch fraglicher denn je.

Quelle 1: http://www.efc.be/news_events/Pages/Foundations-denied-freedom-of-movement-across-Europe.aspx

Quelle 2: http://www.ipe.com/news/regulation/european-foundation-statute-suffers-setback/10005189.fullarticle

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