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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Domej

Bachelor- und Masterarbeiten

Hinweise zum Verfassen von Bachelor- oder Masterarbeiten am Lehrstuhl Domej

I. Übernahme der Betreuung

Prof. Domej betreut Bachelor- und Masterarbeiten aus allen Forschungsgebieten des Lehrstuhls. Bachelor- und Masterarbeiten können im Rahmen von Seminaren verfasst werden; das jeweils aktuelle Seminarangebot ist der Fakultäts- und der Lehrstuhlwebsite zu entnehmen.

Masterarbeiten können nach individueller Vereinbarung auch ausserhalb von Seminaren verfasst werden. Studierende, die das wünschen, können jederzeit per E-Mail (lst.domej@ius.uzh.ch) eine entsprechende Anfrage an den Lehrstuhl richten. Diese sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

- Thema der geplanten Arbeit (Titel und kurze Erläuterung, ca. 500-1000 Zeichen)

- Angabe des Semesters, für welches die Arbeit angerechnet werden soll, und geplanter Abgabetermin

Soweit die Betreuung der Arbeit durch Prof. Domej grundsätzlich in Betracht kommt, werden Sie anschliessend gebeten, eine Disposition und eine vorläufige Gliederung einzureichen (insgesamt eine bis max. zwei Seiten). 

Falls Prof. Domej die Betreuung der Arbeit übernimmt, wird bei Masterarbeiten ausserhalb von Seminaren eine Masterarbeitsvereinbarung abgeschlossen. Diese ist von der Verfasserin/vom Verfasser aufzubewahren und gemeinsam mit der fertigen Masterarbeit abzugeben.

II. Formelle und inhaltliche Anforderungen

Die Studierenden sollen in einer Bachelor- und insbesondere in einer Masterarbeit eine wissenschaftliche Eigenleistung erbringen, d.h. auf methodisch korrektem Weg zu eigenen, neuen Erkenntnissen gelangen.

Umfang: 35'000 bis 50'000 Zeichen (15-20 Seiten) für Bachelorarbeiten, 70'000 bis 100'000 Zeichen (ca. 40 Seiten) für Masterarbeiten (jeweils inkl. Leerschläge und Fussnoten, exkl. Titelblatt und Verzeichnisse). Massgeblich sind die Zeichenzahlen, die Angaben zu den Seitenzahlen dienen nur der Orientierung.

Format: Zeilenabstand 1.5, Schriftart Times New Roman und Schriftgrösse 12 Punkt (in den Fussnoten einfacher Abstand und Schriftgrösse 10) und Seitenrändern oben, links und rechts jeweils 2.5 und unten 2 cm.

Die Verwendung oder Nichtverwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen ist kein Bewertungskriterium.

Die Arbeit ist mit einem Deckblatt zu versehen, auf welchem «Universität Zürich» sowie Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Semesterzahl inkl. Angabe der Studienordnung der Verfasserin/des Verfassers sowie das bearbeitete Thema ersichtlich sind.

Die Arbeit muss ein genaues (alphabetisch nach den Autoren bzw. Herausgebern geordnetes) Literaturverzeichnis enthalten, in das alle zitierten Werke aufzunehmen sind (inkl. Zeitschriftenaufsätze und Urteilsanmerkungen, aber ohne Gerichtsentscheide; für diese und für zitierte Materialien ist - falls angezeigt - allenfalls ein eigenes Entscheidungs- bzw. Materialienverzeichnis anzufertigen). Zur Zitierweise vgl. etwa Peter Forstmoser/Regina Ogorek/Benjamin Schindler, Juristisches Arbeiten: eine Anleitung für Studierende, 6. Auflage, Zürich 2018.

Jede Wiedergabe fremder Auffassungen ist zu belegen. Es sollten wenn immer möglich die Primärquellen konsultiert und zitiert werden. Die Wiedergabe fremder Meinungen und Gedanken ist sprachlich deutlich zu machen (etwa durch Verwendung der indirekten Rede). Zudem ist auf eine eigenständige Formulierung zu achten, d.h. die Gedankengänge sind möglichst in eigenen Worten wiederzugeben, da erst so ersichtlich wird, ob der Verfasser die Thematik tatsächlich erfasst hat. Wörtliche Zitate sind nur dann angezeigt, wenn es auf den exakten Wortlaut ankommt. Jede wörtliche Übernahme ist klar zu kennzeichnen, insbesondere durch die Verwendung von Anführungszeichen.

Ein Abkürzungsverzeichnis ist nur erforderlich, soweit unübliche, nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet werden.

Am Ende ist die Arbeit mit Datum zu versehen und zusammen mit der Selbständigkeits- und Plagiatserklärung handschriftlich zu unterzeichnen (vgl. dazu: Merkblatt zu den Leistungsnachweisen, Ziff. 3.2).

III. Dispositionsbesprechung

Der Lehrstuhl bietet eine Besprechung der Disposition, d.h. der vorläufigen Gliederung der Bachelor- oder Masterarbeit, mit Prof. Domej resp. einer Assistentin oder einem Assistenten an. Nach Bedarf sind auch weitere Besprechungen möglich. Bitte übermitteln Sie einige Terminvorschläge und ein elektronisches Exemplar (Word/PDF) der Disposition an lst.domej@ius.uzh.ch. Wichtig: Die Gliederung und Abgrenzung der in der Masterarbeit zu behandelnden Themen gehört zum Aufgabenbereich der Studierenden. Anregungen während der Dispositionsbesprechung sind unverbindlich und bieten keine Gewähr mit Blick auf die spätere Bewertung der Masterarbeit.

IV. Abgabe der Arbeit

Die fertiggestellte Arbeit ist am vereinbarten Abgabetermin dem Lehrstuhl in einfacher Ausführung per Post oder persönlich (Poststempel entscheidend; kein Einschreiben) sowie in elektronischer Form (Word oder PDF) einzureichen.

Das Papierexemplar ist einseitig bedruckt in einer Klemmmappe, einem Schnellhefter oder einer Sichthülle abzugeben (bitte keine Spiral- oder Klebebindungen!).

Die Anschrift lautet wie folgt: Universität Zürich, Rechtswissenschaftliches Institut, Lehrstuhl Domej, Treichlerstrasse 10/357, 8032 Zürich; E-Mail: lst.domej@ius.uzh.ch

Falls Sie eine postalische Rücksendung der korrigierten Arbeit wünschen, legen Sie bitte ein voradressiertes und ausreichend frankiertes Couvert bei.

V. Korrektur

Weil der Lehrstuhl jeweils zeitgleich mehrere Master- und Bachelorarbeiten betreut, kann die Korrektur einige Zeit in Anspruch nehmen. Grundsätzlich wird die Korrektur entweder bis Mitte Januar (Abgabe und Anrechnung im HS) oder bis Mitte Juli (Abgabe und Anrechnung im FS) abgeschlossen.

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