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Anwaltsrecht (HS26)

Anwältinnen und Anwälte bewegen sich in einem Spannungsfeld: Einerseits sind sie unabhängige, unternehmerisch tätige Berufsleute, die entgeltliche Dienstleistungen erbringen. Andererseits spielen sie für den Zugang zur Justiz - und damit für die Verwirklichung der Rechtsordnung - eine wichtige Rolle. Anwältinnen und Anwälte haben insofern besondere Pflichten, aber auch Rechte. Der Ausgleich dieser teilweise gegenläufigen Interessen ist Gegenstand des Anwaltsrechts, das seinerseits zwei Pole aufweist: Es ist teilweise öffentlich-rechtlicher Natur (Zulassung, Berufsregeln, Aufsicht, Freizügigkeit), teilweise privatrechtlich geregelt (Mandatsverhältnis zur Klientschaft). Die Darstellung dieser komplexen Rechtslage ist Gegenstand dieser Vorlesung.

V.-Nr. 3997
Dozent: Lorenz Droese
Termine:

siehe VVZ

Raum:

KOL-F-121

Ausnahme: am 3. Dezember 2026 findet eine Podiumsdiskussion im KOL-G-204 statt

Veranstaltungsformat: Präsenzveranstaltung, ohne Podcast
Vorlesungsmaterialien: werden im Verlaufe der Veranstaltung sukzessive auf der OLAT (Campuskurs) publiziert