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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Glaser

Nagihan Musliu

Die Umsetzung eidgenössischer Volksinitiativen

Initiativetexte sind ihrem Charakter als Verfassungsnorm entsprechend knapp gefasst und weisen strukturell bedingt eine gewisse Unschärfe auf. In der Phase der Umsetzung bestehen folglich Unklarheiten und Spielräume. Kernfrage für so manche Beteiligte in Politik und Wissenschaft ist, wie der (vermeintliche) im Verfassungstext zum Ausdruck kommende "Volkswille" umgesetzt werden muss, ohne gleichzeitig die in der Bundesverfassung verankerten Grundrechte und rechtsstaatlichen Prinzipien auszuhöhlen oder Vorgaben des für die Schweiz verbindlichen internationalen Rechts zu missachten.

Ziel der Dissertation ist es, anhand ausgewählter Initiativen den komplexen Vorgang der Umsetzung aus rechtlicher Sicht zu beleuchten und ein "Umsetzungskonzept" für erfolgreiche Volksinitiativen auf Bundesebene auszuarbeiten. Dabei ist eine Untersuchung der Rechtsnatur der neuen Verfassungsbestimmung elementar. Sowohl bei der Ausschaffungs- als auch bei der Zweitwohnungsinitiative war die Frage derart umstritten, dass das Bundesgericht hierüber - notabene mit entgegengesetzten Ergebnissen - entschieden hat. Die Rechtsnatur einer Verfassungsbestimmung ist entscheidet für die Frage, ob und inwieweit es einer Umsetzung im Wege der Gesetzgebung bedarf. Damit einhergehend stellen sich Kompetenzfragen zum Erlass von Ausführungsrecht und wie mit Gesetzgebungsaufträgen in Verfassungsbestimmungen umzugehen ist.

Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist sowohl das Verhältnis zu anderen Verfassungsbestimmungen und zum internationalen Recht als auch bezüglich der heranzuziehenden Auslegungsmethoden zu untersuchen.

Zur Dissertation (Dike-Verlag)