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Jelena Pavlovic

Ausschluss von gerichtlichem Rechtsschutz bei Verwaltungsentscheiden: Begründung und Rechtfertigung

Mit der Einführung der Rechtsweggarantie in Art. 29a BV sollte der Zugang zu einer flächendeckenden Verwaltungsgerichtsbarkeit sichergestellt werden. Zuvor bestanden auf kantonaler und bundesrechtlicher Ebene zahlreiche Ausschlüsse der gerichtlichen Kontrolle. Viele dieser Ausnahmen wurden seither aufgehoben, in einzelnen Bereichen wird allerdings nach wie vor daran festgehalten.

Art. 29a BV garantiert jeder Person bei Rechtsstreitigkeiten einen Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Ausschlüsse sind nur «in Ausnahmefällen» zulässig (Art. 29a Satz 2 BV), werden jedoch in unterschiedlichen Rechtsgebieten weiterhin vorgesehen. Die Arbeit richtet den Blick gezielt auf diese Ausnahmen. Im Zentrum steht die Frage, welche Gründe für den Ausschluss des Justizzugangs im Einzelfall angeführt werden und ob diese im Lichte der Rechtsweggarantie gerechtfertigt werden können. 

Anhand ausgewählter normativer Ausschlüsse auf Kantons- und Bundesebene werden die zugrunde liegenden Ausschlussmotive analysiert. Anschliessend erfolgt ihre Einordnung im verfassungsrechtlichen Kontext von Art. 29a BV. Die Dissertation konzentriert sich dabei auf bislang wenig beachtete Ausnahmen von der Rechtsweggarantie, etwa endgültige Stundungsentscheide im Steuerrecht, nicht anfechtbare Personalverfügungen im öffentlichen Dienst sowie Vergabeentscheide ohne Rechtsmittel.