Prüfungsvorbereitung
Genereller Hinweis: Bei mündlichen und schriftlichen Prüfungen wird das jeweils geltende Gesetzesrecht geprüft. Die Kenntnis noch nicht in Kraft getretener Rechtsakte wird nicht vorausgesetzt.
Bachelor ZVR I/II:
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Genereller Hinweis: Bei mündlichen und schriftlichen Prüfungen wird das jeweils geltende Gesetzesrecht geprüft. Die Kenntnis noch nicht in Kraft getretener Rechtsakte wird nicht vorausgesetzt.
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