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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Haas

Vorbereitung eines Disziplinarverfahrens

Welche Schritte sind zur Vorbereitung eines Disziplinarverfahrens vom Anzeigenerstatter durchzuführen?


Stellt die Dozentin oder der Dozent ein Plagiat fest, sollte sie oder er zunächst den Sachverhalt vollständig(!) ermitteln. Dazu ist es erforderlich, dass die Dozentin oder der Dozent die angeschuldigte Person zu einem Gespräch bezüglich des Plagiatsverdachts einlädt und zum Sachverhalt und Vorwurf des Plagiats genau befragt (vorzugsweise unter Anwesenheit einer weiteren Person als Zeugen). Über diese Befragung sollte ein Gesprächsprotokoll erstellt werden.

Aberkennt die Dozentin oder der Dozent die Leistung der angeschuldigten Person, kann sie oder er ein Disziplinarverfahren anstreben. Dafür hat die Dozentin oder der Dozent alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und der Anzeige beizulegen. Die alleinige Übersendung des Docoloc-Berichts ist insoweit nicht ausreichend. Die als Plagiat identifizierten Stellen sind in der Arbeit der angeschuldigten Person zu kennzeichnen .

Darüber hinaus sollen die Vergleichsunterlagen, also die Unterlagen, aus denen die angeschuldigte Person die Textpassagen entnommen haben soll, in Kopie zur Verfügung gestellt werden, nachdem auch in diesen die jeweiligen Stellen kenntlich gemacht worden sind.

Nur so kann der Universitätsanwalt über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens entscheiden.