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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Michel

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Stellungnahme Prof. Michel in "Schweizer Archiv für Tierheilkunde"

Das Schweizer Tierschutzgesetz sieht kein Recht auf Leben vor. «Wir hinken da unseren Nachbarländern hinterher», sagt die Juristin Margot Michel. «Heute wird allgemein anerkannt, dass Tiere keine Sache sind und ihr Leben respektiert werden muss», sagt Margot Michel. Auch das Bundesgericht hat bereits bemängelt, dass der Lebensschutz für Tiere in der Schweiz fehlt. Die Petition von Tomi Tomek bringt diese Diskussion nun ins Bundeshaus.

Zum vollständigen Artikel in Schweizer Archiv für Tierheilkunde - Die Fachzeitschrift für Tierärztinnen und Tierärzte

"Fall Hefenhofen": Welche Rechte haben Tiere in der Schweiz?

Tiere dienen laut Tierschutzgesetz immer noch primär dem Menschen

Vortrag Beschlagnahme Welpenhandel

Aufzeichnung zur Veranstaltung zum Thema "Die Beschlagnahme von Tieren - Gedanken zu Theorie und Praxis"

Die Folien zur Veranstaltung finden Sie hier.