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Rechtswissenschaftliche Fakultät Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag

Forschungsprojekt: Tod und toter Körper - Transmortalität

Nach Abschluss des von der VolkswagenStiftung im Rahmen des Programms "Schlüsselthemen der Geisteswissenschaften" geförderten Projekts "Tod und toter Körper folgte dieses zweite Forschungsprojekt. Zur Veränderung des Umgangs mit dem Tod in der gegenwärtigen Gesellschaft" wurde erfreulicherweise das Anschlussprojekt "Transmortalität" bewilligt. Es lief unter der Initiative "Schlüsselthemen für Wissenschaft und Gesellschaft - Integrative Projekte aus den Kultur- und Gesellschaftswissenschaften". Dank der grosszügigen Unterstützung durch die VolkswagenStiftung konnte das Projekt "Tod und toter Körper" in einer zweiten Projektphase fortgesetzt werden.

Die Wissenschaftler/innengruppe, bestehend aus den Teilprojekten um Professor Hubert Knoblauch, TU Berlin, Professor Dominik Gross, RWTH Aachen, Professorin Andrea M. Esser, Philipps/Universität Marburg und Professorin Brigitte Tag, Universität Zürich, interessierten, wie sich der Umgang mit dem Tod in der gegenwärtigen Gesellschaft verändert hatte. Im Fokus dieser zweiten Projektphase standen transmortale Phänomene, bei denen die Zuordnung zu "tot" oder "lebendig" nicht mehr eindeutig gegeben ist. So können heute beispielsweise Organe von Verstorbenen dank moderner Medizintechnik in lebende Körper transplantiert werden. Die Forscher untersuchten unter anderem interdisziplinär, wie institutionelle Akteure und die Öffentlichkeit diesen neuen Formen des Umgangs mit dem menschlichen Körper begegnen.

Am Lehrstuhl von Frau Prof. Tag wurde das "Teilprojekt IV: Rechtswissenschaft (RW)" weiterhin durchgeführt. Zentraler Arbeitsschwerpunkt im rechtswissenschaftlichen Teilprojekt "Transmortalität" wurde demnach die systematische Untersuchung der rechtlichen Implikationen in Bezug auf die postmortale Organ- und Gewebespende. Dabei lagen die Konzeptionen, die einer Organ- bzw. Gewebegewinnung/- spende zugrunde, unter Einbezug der im Spannungsverhältnis stehenden Rechtsgüter und Interessen besonders berücksichtigt werden. Die Konkretisierung des Autonomiebegriffs im Lichte der Organ- und Gewebespende war dabei von grosser Bedeutung. Ferner sollten die Grenzen der Autonomie und die Relevanz von anderen ethischen und rechtlichen Prinzipien aufgezeigt werden. Die rechtsvergleichende Untersuchung bezog sich sowohl auf Deutschland wie auf weitere Länder (Schweiz, Österreich, etc.) und den internationalen Kontext.