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Im Heilmittelbereich gelten ab 2020 neue Regeln für die Integrität und Transparenz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 neue Bestimmungen zum Heilmittelgesetz (HMG) verabschiedet. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden geldwerte Vorteile untersagt, wenn sie die Wahl der Behandlung beeinflussen können. Ausserdem müssen Preisrabatte und Rückvergütungen beim Heilmitteleinkauf künftig gegenüber den Behörden transparent gemacht werden.